Alkoholprobleme

Harassenlauf: Neben Bier fliesst jetzt auch Blut

Liest und hört man die Medienberichte zum neuesten Harassenlauf, so scheint dieses Jahr in der öffentlichen Wahrnehmung eine Schwelle überschritten worden zu sein: Neben den üblichen Alkoholexzessen, Schlägereien, Verwüstungen und Abfallbergen kam es auch zu einer Messerstecherei. Wer allerdings schon einmal beim Harassenlauf dabei war, der wundert sich nicht wirklich. Spätestens wenn die Horden, in Reinach noch friedlich und fröhlich, besoffen in der G80 eintreffen, haben viele TeilnehmerInnen die Kontrolle über sich längst verloren. Von da her erstaunt es nicht, dass es diesesmal auch zu solchen Gewaltanwendungen gekommen ist.

Jetzt wird plötzlich der Ruf nach einem Verbot des Harassenlaufs laut. Wir haben uns dies natürlich schon in den letzten Jahren überlegt. Angebracht wäre ein Verbot sicher. Nur: Verbieten nützt nichts, wenn man das Verbot nicht auch durchsetzen kann. Wie aber soll man mit verhältnismässigen Mitteln 2000-3000 junge Leute davon abhalten, an diesem Lauf teilzunehmen. Wer hindert sie daran, eine «Alternativroute» zu nehmen. Das ist kaum möglich. Da wären hunderte von Polizisten nötig und die Kosten gingen in die Hunderttausende! Ist das noch verhältnismässig? Ich bezweifle es. Deshalb werden wir wohl auch in den nächsten Jahren realistisch bleiben und uns darauf beschränken, die «Nebenwirkungen» einigermassen erträglich zu halten. Und wer weiss: Vielleicht fangen ja auch einige der TeilnehmerInnen über Sinn und Unsinn des Harassenlaufs nachzudenken, wenn plötzlich neben Bier auch noch Blut fliesst!

Berichte in den Medien: DRS Regionaljournal, BaZ_090505_Harassenlauf, BaZ, BZ_090505_Harassenlauf.

Wegweisen oder Wegschauen?

In der BaZ vom 17.9.2008 wirft M. Rockenbach der Gemeinde Reinach (und allen anderen Gemeinden) vor, sie würden betrunkene Jugendliche wegweisen, statt das Problem an den Wurzeln anzupacken. Das tönt immer gut und sagt sich leicht, wenn man das Problem nicht selber lösen muss, sondern nur darüber schreiben kann. Tatsache ist, dass Reinach zwar einen «Wegweisungsartikel» hat, diesen aber kaum anwenden muss. Denn: Wir üben nicht nur Repression aus, sondern wir haben auch die Jugendarbeit ausgebaut, wir suchen das Gespräch, wir verhandeln mit Läden, die Alkohol verkaufen, wir bauen das Freizeitangebot für junge aus etc. Wer aber schon mal mitten in der Nacht versucht hat, einen stockbetrunkenen Jugendlichen (oder Erwachsenen) mit sachlichen Argumenten davon zu überzeugen, dass er doch bitte keine Sachbeschädigung anrichten oder nicht an die Wand pinkeln und überdies auf das Schlaf-Bedürfnis der Nachbarn Rücksicht nehmen soll, der weiss, dass es manchmal ganz einfach nötig ist zu handeln statt zu reden.

Was heisst eigentlich «Wegweisungsartikel». Auch ohne solchen kann die Polizei Leute, die beispielsweise mitten in der Nacht lärmen, wegschicken – zum Glück. Darüber hinaus hat sich in Reinach der Gemeinderat die Möglichkeit geben lassen, notfalls Verhaltensregeln oder im Extremfall ein Verweilverbot für bestimmte Areale zu erlassen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Konkret: Wenn sich, wie vor Jahren auf dem Gemeindeplatz jedes Wochenende -zig Leute treffen, unzumutbaren Lärm verursachen, öffentliches Eigentum beschädigen etc., dann kann er ein Alkohol-Konsumverbot auf dem Gemeindeplatz erlassen, war wir auch getan haben. Aber Wegweisungen, wie sie beispielsweise in Basel vorgesehen sind, gibt es bei uns nicht; dort können nicht nur einzelne Personen beispielsweise von der Herbstmesse verwiesen werden, sondern es kann ihnen auch untersagt werden, in den nächsten x Tagen sich dort wieder aufzuhalten.

Überhaupt: Was soll dieses Ausspielen von Repression gegen Jugendarbeit? Es braucht beides. In einem einzigen Punkt gebe ich Herrn Rockenbach recht. Eigentlich müssten alle Gemeinden zusammen handeln und gemeinsame Regeln beschliessen, am besten zusammen mit dem Kanton. Aber das ist eine andere, lange Geschichte. Manchmal ist halt schnelles Handeln notwendig. Das haben wir gemacht und ich bin froh darüber.

Der Medienbericht vom 17.9. in der BaZ und in der BZ (BZ_080926_Wegweisung).Und noch ein Bericht über die Situation in Liestal (BZ_081002_Wegweisung_Liestal).

Inzwischen hat die BaZ am 23.9.2008 meine Kritik aufgegriffen und mich in einem Interview zum Thema befragt (BaZ_080923_Wegweisung).

Hier ein Link zu einem Vorstoss von mir in dieser Sache (Nächtlicher Alkoholverkauf).


Die SBB kann's, der Kanton BL kann's nicht

Den SBB reicht's: Zum Schutze ihrer Kunden darf ab 1. April in den Bahnhöfen kein Alkohol mehr verkauft werden. Aus guten Gründen: Bahnkunden haben genug von Betrunkenen (oft Jugendliche), Pöbeleien und herumliegenden Flaschen und Büchsen in den Bahnhöfen. Die SBB haben das Problem erkannt und reagieren. Jetzt zeigen die Recherchen der BZ, dass die Massnahme der SBB ohne nennenswerte Probleme umgesetzt werden konnten (BZ_080409_Alkoholverkauf).

Ganz anders der Kanton Baselland. Obwohl ein Vorstoss von mir schon lange an die Regierung überwiesen wurde, will der Regierungsrat den nächtlichen Alkoholverkauf nicht verbieten (Vernehmlassungsvorlage). Unzumutbar sei dies. Das verstehe wer will – ich nicht! Auch wir wollen doch der berechtigten Forderung unserer Kunden, den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons, nachkommen und die nächtlichen Alkoholexzesse einschränken. Wo liegt der Unterschied? Nach Meinung des Regierungsrates ist es für die Mehrheit der Bevölkerung nicht zumutbar, wenn sie nach 22 Uhr keinen Alkohol mehr in den Läden kaufen kann – etwas, das man bis vor wenigen Jahren in der Schweiz noch gar nicht gekannt hat (Ladenschlussgesetz). Und jetzt plötzlich ist der nächtliche Alkoholkauf quasi ein schützenswertes Menschenrecht.

Mir geht es nicht darum, den Alkoholkonsum zu verteufeln, ich trinke selber gerne. Aber die Nachteile des uneingeschränkten Alkoholverkaus, insbesondere nachts und an Jugendliche, kann man nicht wegleugnen. Und in einer Güterabwägung meine ich, dass das nächtliche Kaufverbot zumutbar ist. Davon ist der Alkoholausschank in den Restaurants nicht tangiert und auch für alle spitzfindigen Grenzfälle (darf der Pizzacourier auch ein Bier austragen?) lassen sich Lösungen finden.

Im Übrigen: Suchtfachleute begrüssen den SBB-Entscheid. Der Kanton Genf kennt das Nachtverkaufsverbot schon lange und der Kanton Basel-Stadt plant dessen Einführung.

Der Zeitungsbericht dazu: 20minuten_080129_Alkoholverkauf.

Verfügbarkeit von Alkohol für Jugendliche soll eingeschränkt werden

Der Kanton will das Gastgewerbegesetz verschärfen, um den Alkoholmissbrauch durch Jugendliche zu bekämpfen. So sollen generell alkoholische Getränke nur an Jugendliche über 18 Jahre abgegeben werden dürfen. Auch wird es strafbar, wenn Privatpersonen unter 18-Jährigen Alkohol abgeben.

Leider wird meine Forderung, die der Landrat als Postulat an die Regierung überwiesen hat, nicht umgesetzt: Nach wie vor darf die ganze Nacht über Alkohol verkauft werden, was nachweislich zu grossen Problemen führt. Das ist nicht nachvollziehbar. Die SBB zeigen, dass dies geht. Ab 1. April wird es in den Bahnhöfen keinen Alkohol mehr zu kaufen geben (Bericht dazu). Auch die Stadt Basel will den freien Alkoholverkauf nachts unterbinden. Schade auch, dass die beiden Kantone es wieder einmal nicht fertig gebracht haben, gemeinsam vorzugehen.

Die Vernehmlassungsfrist zur Gesetzesänderung läuft noch bis März.

Der Bericht dazu in der BaZ: BaZ_080110_Alkohol, BaZ_080123_Alkohol.

Rauschtrinken

Eine Gruppe Jugendlicher, die sich jeweils an den Wochenenden sinnlos besäuft, verursacht beim Gemeindezentrum in Reinach grossen Ärger: Nachtruhestörungen, Sachbeschädigungen, Pöbeleien und Littering. Nach zahlreichen Versuchen, über Gespräche Lösungen zu finden, sieht sich der Gemeinderat jetzt gezwungen, mit einer Platzordnung rigoros durchzugreifen. Ein Problem, das auch andere Gemeinden haben. Ein Vorstoss im Landrat soll helfen, den nächtlichen Alkoholverkauf unter Kontrolle zu bekommen.

Artikel dazu: BaZ_060615_Rauschtrinken, BaZ_060619_Platzordnung, BaZ_060905_SituationJugendszeneBL

Kontroverse Diskussion in den Medien: Die persönliche Freiheit der Bürger wird durch immer mehr Verbote tangiert - notwendig oder übertrieben? Eine Kontroverse in der BaZ vom 25.11.2006. Lesen Sie meinen Artikel dazu. Fazit: Nicht die Frage, ob wir Verbote brauchen, ist zentral, sondern welche Regeln Sinn machen und welche nicht.

Artikel dazu: BaZ_061125_puristen

Kein nächtlicher Alkoholverkauf mehr

Motion 2006-152 vom 8.6.2006
Seit der Aufhebung der Ladenöffnungszeiten können alkoholische Getränke die ganze Nacht über verkauft werden. Das führt zu grossen Problemen: Alkoholverkaufende Läden sind zu Zentren nächtlicher Alkoholexzesse mit all ihren Nebenwirkungen wie Nachtruhestörungen, Pöbeleien, Vandalismus oder Littering geworden. Mit meiner Motion möchte ich den nächtlichen Alkoholverkauf einschränken. Damit wird das Problem übermässigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen natürlich nicht gelöst, aber zumindest entschärft, wie die Erfahrungen von Alkohol- und Polizeifachleute zeigen (Interview).

Der Vorstoss wurde als Postulat am 16.11.2006 überwiesen. Die Berichterstattung in den Medien dazu: BaZ_061117_Alkoholverkausverbot

Fortsetzung hier.