Reinach bekommt zweimal Recht

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Gleich zweimal hat die Gemeinde in der letzten Zeit vor Gericht Recht bekommen: Vor Bundesgericht in Sachen Quartierplan Alter Werkhof und vor Kantonsgericht betreffend Zubringerdienstregelung Therwilerstrasse. Lesen Sie mehr...

Was geschieht im Einschlag?

WBZ
Heute ist einem Zeitungsartikel zu entnehmen, das WBZ liebäugle mit einem Erweiterungsbau im Gebiet Einschlag. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Neubau im Einschlag gebaut wird, ist allerdings sehr gering.



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Stockacker: Günstigen Wohnraum schaffen

Stockacker
Reinach möchte nicht nur mehr, sondern auch günstigen Wohnraum schaffen. Deshalb schlägt der Gemeinderat dem Einwohnerrat vor, das Areal «Stockacker» von einer Wohnbaugenossenschaft überbauen zu lassen.




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Reinach setzt HarmoS um

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Der Beitritt zum HarmoS-Konkordat und die damit verbundene Verlängerung der Primarschulzeit von fünf auf sechs Schuljahre haben für die Gemeinde weitreichende Konsequenzen. Will man am bestehenden Prinzip festhalten, dass die Primarschulzeit grundsätzlich in den Quartierschulhäusern absolviert werden kann, müssen mindestens drei Primarschulgebäude in Reinach erweitert werden. Der Gemeinderat hat jetzt dem Einwohnerrat eine Vorlage unterbreitet, die zeigen soll, wie dieses komplexe Vorhaben umgesetzt werden könnte. Mit Kosten von rund 40 MCHF ist es das wohl grösste Projekt das Reinach je angepackt hat. Lesen Sie mehr...

Das Areal Alter Werkhof wird aus dem Dornröschenschlaf geweckt

Weg mit der Deponie und dem Recycling-Park. Sie sollen einer grosszügigen und lebendigen Siedlung Platz machen. Das ist die Devise des Quartierplans Alter Werkhof, über welchen der Einwohnerrat demnächst beschliessen wird. Das Überbauungskonzept sieht vor, dass auf dem Areal 110 moderne Wohnungen für gut 250 Reinacherinnen und Reinacher entstehen sollen. Dazwischen lässt es Raum für grüne Flächen und einen öffentlichen Quartierplatz. Das Bauvorhaben ist für die nachhaltige Entwicklung der Gemeinde Reinach zentral. Hauptziel ist es, Wohnraum im Ortskern zu schaffen und die Deponie zu sanieren Das Projekt Alter Werkhof bietet der Gemeinde eine der wenigen Chancen, als Grundeigentümerin direkt Einfluss auf die bauliche Entwicklung eines grösseren Areals zu nehmen: Die Überbauung ermöglicht es, dringend benötigte neue Wohnmöglichkeiten im Ortskern zu schaffen. Sie bietet zudem die Gelegenheit, den öffentlichen Raum schöner zu gestalten. Und aus dem geplanten Landverkauf an einen Investor fliessen genügend Mittel, damit die Grubendeponie endlich saniert werden kann. Vier Mehrfamilienhäuser sind auf dem Areal geplant. Dank der kompakten Bauweise kann die Baulandreserve optimal ausgenutzt werden. Gleichzeitig lässt die Überbauung genug Freiräume offen und nimmt auf den Charakter des umliegenden Quartiers Rücksicht. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, die politischen Entscheidungsträger sowie die Bevölkerung umfassend über das Projekt zu informieren und die Gebäudeecken auf dem Areal auszustecken. Die Aussteckung auf dem Areal kann mit oder ohne Führung besichtigt werden Die Profilstangen wurden am 18. Januar aufgebaut. Für den Einwohnerrat und die Bevölkerung organisiert die Gemeinde je eine kommentierte Führung. Interessierte Reinacherinnen und Reinacher sind am 30. Januar um 10:30 Uhr herzlich eingeladen, das Areal zusammen mit den zuständigen Gemeinderäten und den Mitarbeitenden der Verwaltung zu besichtigen. Ergänzend werden auf dem Areal Plakate aufgestellt, welche in einem Rundgang durch die geplante Überbauung führen. Der Rundgang kann jederzeit besichtigt werden. Die Profilstangen bleiben bis Ende April 2010 aufgestellt.

Medienecho: REIZ, BaZ_190110_AlterWerkhof, BZ_100119_AlterWerkhof.

Interview zum Jahreswechsel

Lesen Sie das Interview der REIZ zu verschiedenen aktuellen Themen, wie Bauprojekte in Reinach, Einwohnerrückgang, Finanzen oder neue Gemeinderatskollegen.

Ungerechtfertigte Vorwürfe an die Technische Verwaltung

Die Technische Verwaltung, insbesondere das Bauinspektorat und die vorgesetzte politische Baubewilligungsbehörde, der Gemeinderat, sind immer wieder Angriffen ausgesetzt, neuerdings auch noch das beratende Fachgremium Stadtentwicklung. So auch in den letzten Wochen und Monaten durch Einwohnerräte aus der SVP (Reinacher Zeitung, BZ_081217_Bauverwalter, BZ_090213_Bauverwaltung, BaZ_090306_Bauverwaltung). Sie werfen dem Bauinspektorat und der Baubewilligungsbehörde vor, einzelne Architekten gezielt zu benachteiligen, wenn nicht gar zu schickanieren.

Ich nehme jeden Vorwurf ernst und versuche herauszufinden, ob tatsächlich unsererseits Fehler begangen wurden. Wenn ja, müssen sie ausgebügelt werden; wo Menschen arbeiten, geschehen Fehler. Allerdings hat sich gezeigt, dass die happigen Vorwürfe der beiden SVP-Einwohnerräte im wesentlichen unbegründet sind. Entsprechend hat der Gemeinderat die Interpellationen beantwortet.

Interpellation und Antwort zur Tätigkeit der Baubewilligungsbehörde. Interpellation und Antwort zum Fachgremium Stadtentwicklung. Der Bericht in der BaZ zur Einwohnerratssitzung.

Alter Werkhof: Jetzt geht es vorwärts!

Jetzt wird es ernst. Heute ist das Mitwirkungsverfahren zur Überbauung Alter Werkhof gestartet worden. Auf dem Areal sollen 130 moderne, attraktive Wohnungen entstehen. Wohnungen, die in Reinach dringend benötigt werden. Das Projekt ist Teil der Entwicklungsstrategie und insbesondere eine Massnahme zur Aufwertung des Ortskerns (mehr zum Thema über untenstehenden Schalter «Ortskernbelebung»). Sie haben noch bis zum 20. März Gelegenheit, zum Projekt Stellung zu beziehen. Informationen finden Sie hier.

Der Medienbericht dazu: BaZ_090219_AlterWerkhof.

Schlaumeier Aldi

Discounter Aldi stellt uns auf die Probe: Fallen sie auf den Trick rein oder nicht? Wir fallen nicht darauf rein, lieber Aldi!

Worum geht es? Der Landrat hat am 16.10.2008 entschieden, dass Läden in der Industrie- und Gewerbezone ein Quartierplanverfahren benötigen, wenn sie grösser als 500 m2 sind (Landratsvorlage und -entscheid). Das ist gut so! Grundsätzlich gehören Läden in die Ortszentren und nicht in die Industrie- und Gewerbezonen. Dafür gibt es gute Gründe. Die Ortszentren liegen näher bei den Leuten und sind besser mit dem ÖV erschlossen. Kunden, die dort einkaufen, sind nicht zwingend auf das Auto angewiesen, was wiederum den Verkehr reduziert und auch älteren Leuten das Einkaufen ermöglicht. Läden in der Industrie- und Gewerbezone konkurrenzieren zudem die bestehenden Läden in den Ortszentren auf unfaire Weise, u.a. deshalb, weil dort das Land, und damit die Kosten, tiefer sind als in den Zentren. Läden in der Industrie- und Gewerbezone sind nur sinnvoll, wenn sie der Versorgung der dort Arbeitenden dienen oder allenfalls für sogenannte Tankstellenshops.

Mit dem Quartierplanverfahren wird sichergestellt, dass Läden in der Industrie- und Gewerbezone möglichst gut und umfassend geplant werden. So wird beispielsweise die Verkehrserschliessung, die Belastung der Knoten oder die Parkierung sauber abgeklärt und geregelt. Aber das Quartierplanverfahren bringt auch Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bevölkerung mit sich und ist deshalb bei den Promotoren von Einkaufszentren nicht sonderlich beliebt.

Und jetzt zu Aldi. Aldi möchte gerne in der Industrie- und Gewerbezone von Aesch einen Laden bauen und hat dazu vor einiger Zeit bereits ein Projekt ausgearbeitet, das weit mehr als 500 m2 Verkaufsfläche ausweist. Nach dem Landratsbeschluss vom 16.10.2008 bedingt aber ein solches Projekt ein Quartierplanverfahren, wie oben erklärt. Was macht jetzt Aldi? Statt sein Projekt über ein Quartierplanverfahren genehmigen zu lassen reicht Aldi ein normales Baugesuch für ein Projekt ein, das sich äusserlich kaum vom bisherigen unterscheidet. Nur im Innern werden jetzt plötzlich Flächen für Produkte des aperiodischen Bedarfs (gibt es nach Raumplanungs- und Baugesetz gar nicht) oder für den Kassen- und Eingangsbereich separat ausgweiesen und – abrakatabra – die Nettoverkaufsfläche ist nur noch 495 m2 gross und damit, so meint Aldi, nicht mehr quartierplanpflichtig. Das glauben zumindest die Promotoren. Ob das rechtens ist – ich bezweifle dies – werden wir wohl bald erfahren. Verschiedene Organisationen und Privatpersonen haben bereits Einsprache gemacht. Ich bin gespannt, wie das Bauinspektorat und allenfalls die Gerichte entscheiden.

Zum Hintergrund: Über diesen link erfahren Sie mehr zur Frage, weshalb der Kanton, resp. das Bauinspektorat jahrelang Läden in der Industrie- und Gewerbezone bewilligt hat, obwohl ein Entscheid des Verwaltungsgerichtes dies klar als unzulässig bezeichnet hat.

Medienecho: BaZ_090124_Aldi, BaZ_090205_Laeden.

Unrechtmässige Läden in der Industrie- und Gewerbezone?

Seit 2001 ist es klar: Das (heutige) Kantonsgericht hat entschieden, dass in der Wohn- und Gewerbezone keine Verkaufsläden gebaut werden dürfen. Ob das richtig ist oder nicht, darüber lässt sich streiten. Ich bin der Meinung, Läden bis 500 m2 (Tankstellenshops oder Läden für die Versorgung der Erwerbstägigen sollen in der I/G-Zone Platz finden. So hat denn auch kürzlich der Landrat entschieden.

Tatsache bleibt aber, dass das Bauinspktorat über Jahre hinweg Aldi-Läden und dergleichen in der I/G-Zone bewilligt hat, wohlwissend, dass dies gemäss Gerichtsentscheid nicht zulässsig wäre. Isaak Reber hat in dieser Sache interpelliert. Von Reue oder Einsicht ist in der Antwort nichts zu finden. Beachtenswert finde ich insbesondere die Aussage, mit dieser Praxis habe man dem «Lädelisterben» entgegenwirken wollen. Genau das Gegenteil ist aber der Fall: Läden in der I/G-Zone profitieren von tieferen Landpreisen als im Zentrum und konkurrenzieren die Läden im Zentrum. Deshalb meine ich, in der I/G-Zone sollten ohne Quartierplan nur Läden zugelassen werden, welche den Bedarf der dort Berufstätigen oder der Tankstellenshops abdeckt.

Bedenklich finde ich als Nicht-Jurist, aber jemand, der bisher geglaubt hat, Gesetze seien (von allen) ernst zu nehmen, die folgende Aussage: «Es wurde bundesgerichtlich wiederholt festgehalten, dass eine dauernd entgegen den Wortlaut oder einer anderen Auslegung des Gesetzestextes fortgeführte Verwaltungspraxis der Behörden zulässig ist bei Beachtung der Rechtsgleichheit». Im Klartext: Die Verwaltung muss das Gesetz nicht einhalten, solange es alle gleich (ungesetzlich) behandelt. Das kann ja wohl nicht sein! Soll noch einer behaupten, wir bräuchten das Verbandsbeschwerderecht nicht mehr!

Hier die Antwort der Regierung.

Der Bericht in den Medien: BZ_081112_Baubewilligungen.

Quartierplan startet ohne Taunerhaus

Trotz hohem Engagement ist es der privaten Stiftung Baselbieter Baukultur nicht gelungen, genügend Gelder für die Rettung des Taunerhauses zu beschaffen. Der Gemeinderat bedauert, dass der Erhalt dieses ältesten Reinacher Gebäudes im entsprechenden laufenden Quartierplanverfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann. Anfangs 2007 sprach sich der Einwohnerrat dafür aus, das Taunerhaus im Rahmen der Erneuerung des Taunerquartiers nicht zu erhalten. Die private „Stiftung Baselbieter Baukultur“ bot sich daraufhin an, die Liegenschaft Taunerhaus im Baurecht zu übernehmen und mit privaten Mitteln zu sanieren. Die Stiftungsmitglieder brachten dafür ein grosses persönliches Engagement ein. Doch obwohl der Gemeinderat die Frist für den Finanzierungsnachweis zusätzlich verlängert hatte, konnte die Stiftung die erforderlichen Mittel nicht beschaffen. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit des Quartierplanverfahrens konnte der Gemeinderat nun nicht mehr länger zuwarten und löste die Vorbereitung der Einwohnerratsvorlage ohne Taunerhaus aus. Der Gemeinderat bedauert, dass der Erhalt des Taunerhauses gescheitert ist. Der Medienbericht dazu: BaZ_081030_Taunerhaus.

Schärareal: Die Eigentümer haben entschieden

Das Schärareal ist eines der grossen wichtigen Baugebiete der Gemeinde. Solche Areale dürfen in Reinach gemäss geltendem Richtplan nur noch über Quartierplanverfahren und unter wettbewerbsähnlichen Bedingungen geplant und überbaut werden. Jetzt haben die Eigentümer des Areals den Wettbewerb abgeschlossen und das Siegerprojekt erkoren.

Gemeinderat und Verwaltung werden alles in ihrer Macht stehende unternehmen um eine gute Überbauung zu ermöglichen.

Die Medienmitteilung der Gemeinde und die Berichte in den Medien: BaZ und BZ (BZ_081001_Schaerareal).

Es geht weiter auf dem Schärareal

Mit einiger Verzögerung, bedingt durch neue Vorgaben aus dem Richtplan der Gemeinde Reinach, geht es jetzt mit der Entwicklung des Schärareals weiter – und hoffentlich zügig voran. Mit einem Projektfindungsverfahren (deutsch: Wettbewerb) soll die beste Überbauungsprojekt gefunden werden. Ich bin gespannt. Im Gegensatz zum Titel des Zeitungsartikels geht es aber bei diesem Projekt, gleich wie den anderen laufenden Überbauungsprojekten nicht um Wachstum um seiner selbst willen, sondern vielmehr darum, das bestehende, knappe Bauland in Reinach optimal zu nutzen. Wenn Sie mehr über den Richtplan der Gemeinde oder die Stadtentwicklungs-Ideen wissen wollen, dann klicken Sie auf den Schalter «Stadtentwicklung».

Der Zeitungsbericht dazu: BZ_080508_Schaerareal.

Baubewilligungsgebühren sind angemessen

Die Höhe der Baubewilligungsgebühren gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen. Bei Grossprojekten können die Gebühren weit höher sein, als die aktuellen Kosten seitens Bewilligungsbehörde. Gebühren bei Kleinprojekten, wie Mobilfunkantennen oder Anbauten an Einfamilienhäuser, sind dagegen nicht kostendeckend. Mit einem Vorstoss habe ich names der Bau- und Planungskommission einen Bericht zu diesem Thema verlangt. Dieser Bericht liegt jetzt vor.

Der Bericht zeigt, dass kein Handlungsbedarf besteht. Zwar sind die Gebühren bei Grossprojekten tatsächlich höher als die Kosten. Aber das Äquivalenzprinzip, das der Berechnung zugrunde liegt, berücksichtigt nicht nur die anfallenden Kosten sondern auch den zu erwartenden Nutzen - und der ist in der Regel natürlich auch höher als bei Kleinprojekten.

Kostendeckung ist dagegen bei Kleinprojekten kaum möglich. Die Baubewilligungsgebühr würde so hoch, dass wahrscheinlich zunehmend ohne Baugesuch gebaut würde. Und das wäre sicher nicht im öffentlichen Interesse. Denn Baubewilligungen verursachen nicht einfach nur kosten, sondern sie nützen auch. Sie stellen sicher, dass gesetzliche Bestimmungen zum Schutze des Menschen und der Umwelt eingehalten werden. Der Nutzen der mit einer Baubewilligung verbundenen Beratung darf nicht unterschätzt werden. Unter diesem Aspekt ist es gerechtfertigt, wenn die Gebühren bei kleineren Projekten nicht kostendeckend sind. Das schliesst nicht aus, dass in bestimmten Fällen, wie z.B.Mobilfunkantennen, deren Verfahren mit sehr hohen Kosten verbunden sind, Gebührenerhöhungen vorgenommen werden.

Verfahrensbeschleunigung bei Baurekursen

Ich habe 2005 mit einem Vorstoss vom Regierungsrat Abklärungen zur Frage verlangt, wie die Fristen bei Baurekursen verkürzt werden könnten. Jetzt liegt die Antwort vor. Kurz zusammengefasst ist das Ergebnis folgendes: Hauptgründe langer Verfahrensfristen sind mangelhafte Baueingaben durch die Bauherrschaften, weitreichende Einsprachemöglichkeiten von Nachbarn und komplexe Vorschriften. Mitverantwortlich für schleppende Verfahren ist die Überlastung der Baurekurskommission und die aufwändigen Begründungen ihrer Entscheide. Hier sind Verbesserungen möglich, wie dem Bericht der BPK entnommen werden kann. Folgerichtig verlangt der Landrat in diesem Punkt vom Regierungsrat konkrete Vorschläge.

Keine einfache Lösung gibt es hingegen bei der Hauptursache der Einsprache- und Beschwerdeflut: In unserem Land hat es Tradition, dass alle Bauvorhaben publiziert werden müssen und Nachbarn das Recht haben, gegen Bauprojekte zu intervenieren, wenn sie tangiert sind. Dieses (Bundes-)Recht müsste massiv eingeschränkt werden, wenn die Anzahl der Einsprachen / Beschwerden signifikant abnehmen soll. Aber wollen wir das? Falls nicht, dann müssen wir auch den Preis dafür bezahlen: längere Verfahrensdauern.

Was einmal mehr deutlich wird: Das von rechten Kreisen immer wieder angegriffene Verbandsbeschwerderecht ist nur marginal «mitverantwortlich» für schleppende Verfahren. Weniger als 1% aller Verzögerungen gehen auf das Konto von Verbandsbeschwerden. Wer ernsthaft Verfahren beschleunigen will, der muss nicht das Verbandsbeschwerderecht bekämpfen, sondern die Einsprachemöglichkeiten von Nachbarn. Aber wie gesagt: Wollen wir unsere eigenen Rechte einschränken? Beim nächsten Bauprojekt könnten wir die Nachbarn sein!

Der Zeitungsbericht dazu: BZ_080508_Baurekurse.

Reinach. Ein halbes Jahrhundert Baugeschichte

Mit dem Buch «Reinach. Ein halbes Jahrhundert Baugeschichte» erscheint nach «Biografie einer Stadt vor der Stadt» und «Baukultur entdecken. Reinach BL» bereits die dritte Publikation zur baulichen Vergangenheit unserer Gemeinde innert kurzer Zeit. Und auch diese neuste Schrift vermittelt wieder spannende, neue und zum Teil unerwartete Einblicke in die Geschichte. Autorin ist die ehemalige Bauinspektorin von Reinach, Claudia Fetzer.

Interessant ist die Darstellung der Planungs- und Rechtskultur Reinachs. Es wird deutlich, wie immer wieder versucht wurde, sich den Entwicklungen und der neuen Zeit anzupassen. Das fängt mit der Aufgabe der Dreifelderwirtschaft an, als der Etter als älteste Siedlungsbegrenzung hinfällig wurde und damit plötzlich neue Regeln notwendig waren, um die Besiedlung zu lenken. Dass diese Regeln immer wieder überdacht und angepasst werden mussten, verwundert nicht. Dieser Prozess ist bis heute nicht abgeschlossen; auch wir suchen immer wieder nach Wegen, die Raumplanung griffiger zu gestalten.

Dass nicht alles, was wir heute erfinden neu ist, zeigt das «erste Energiegesetz» im Kanton von 1918: Um den Verbrauch von Brennmaterial einzuschränken, wurden Höchsttemperaturen erlassen, auf Toiletten tiefe 8°C!

Die Publikation macht auch deutlich, wie Masslosigkeit beim Ausscheiden von Bauzonen zu ungeregelter Entwicklung, Zersiedelung und leeren Gemeindekassen führen kann und wie schwierig es ist, solche Fehler später wieder zu korrigieren. Aus diesem Beispiel sollten wir unsere Lehren ziehen!

Ein letztes Beispiel sei schliesslich erwähnt, um zu zeigen, dass einige Probleme nach wie vor ungelöst sind: Die resignierende Feststellung des Gemeinderates von 1928 «Da die Gemeinde Reinach keine gesetzliche Grundlagen oder Vorschriften zur Bauverhinderung ... hat, steht es dem Gemeinderat nicht zu, die Erstellung dieses Baues zu verhindern» könnte auch in einem Gemeinderatsprotokoll von 2007 stehen. All zu oft müssen wir auch heute noch unbefriedigende Projekte genehmigen.

Wer die tief greifende Entwicklung der letzten drei Jahrhunderte, insbesondere aber das ungestüme Wachstum der letzten 50 Jahre vor Augen hat, der wundert sich kaum, dass Reinach heute kein harmonisch gewachsenes, idyllisches Dorf mehr ist. Umso wichtiger ist es, dass wir den noch vorhandenen Zeitzeugen vergangener Bauepochen in Reinach eine Chance geben. Sie zu erhalten ohne die Entwicklung der Stadt Reinach zu behindern, ist eine wichtige Aufgabe von Planung und Politik in den nächsten Jahren.

Das Buch ist im Stadtbüro der Gemeinde Reinach für 30 Franken erhältlich.

Verfahrensbeschleunigung bei Baurekursen

Interpellation 2005-068 und Postulat 2005-061 vom 24.2.2005
Immer wieder wird in den Medien über Bauvorhaben berichtet, die durch Beschwerden von Verbänden verzögert oder gar gestoppt wurden. Dadurch entsteht der Eindruck, die beschwerdeberechtigten Verbände handelten wirtschaftsschädigend und wären die Hauptverantwortlichen dafür, dass in unserem Land Baubewilligungsverfahren oft so lange dauern.

Aus eigener Erfahrung habe ich allerdings den Eindruck, dass in dieser Beziehung die Proportionen nicht gewahrt werden. In den allermeisten mir bekannten Fällen waren es nicht beschwerdeberechtigte Verbände, welche Einsprachen oder Beschwerden erhoben haben, sondern Privatpersonen (Nachbarn!) oder Firmen. Um in dieser Streitfrage Fakten statt Meinungen zu verbreiten, bitte ich den Regierungsrat mit einer Interpellation um präzise Zahlen zu den Einsprechern und Beschwerdeführern und den von ihnen verursachten Verzögerungen. Mit einem Postulat bitte ich den Regierungsrat einen Bericht vorzulegen der zeigt, welche gesetzlichen Massnahmen und Änderungen geeignet sind, um Beschwerdeverfahren im Rahmen des Planungs- und Baurechts zu beschleunigen und, wo sinnvoll, zu straffen. Dabei sollen sowohl Verfahren in erster Instanz wie auch solche vor den Rechtsmittelinstanzen berücksichtigt werden. Zu prüfen sind insbesondere die Festlegung einer maximalen Verfahrensdauer sowie die allfällige Straffung des Instanzenweges. Die BaZ hat das Thema in einem Artikel genauer beleuchtet.

Vereinheitlichung von Bauvorschriften und Bauverfahren

Interpellation 2005-047 vom 3.2.2005
Die Schweiz kennt mindestens 26 unterschiedliche Bauvorschriften und Bauverfahren. Das kompliziert und verteuert das Bauen unnötig. Die Vielfalt an Vorschriften ist wettbewerbshemmend. Unterschiedliche Standards verhindern die Rationalisierung des Bauens. Die Regelungsvielfalt führt zu Mehrkosten im Bau von bis zu 6 Milliarden Franken im Jahr.

Auf Bundesebene existiert seit geraumer Zeit eine interkantonale Vereinbarung, mit welcher eine Vereinheitlichung der kantonalen und kommunalen Bauvorschriften angestrebt wird. Mit der Interpellation bitte ich den Regierungsrat um Auskunft darüber, ob er die Vereinbarung als zweckmässig erachtet und ob der Kanton BL dieser Vereinbarung beizutreten gedenkt.

Artikel dazu: BaZ_050510_Verbandsbeschwerde

Waldabstand

Die SP befürwortet die Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes betreffend Waldabstand, auch wenn die Nachteile und Gefahren nicht vergessen werden dürfen.

Erdbebensicherheit von Chemieanlagen

Postulat: 2003-191 vom 4.9.2003
Recherchen der BaZ haben ergeben, dass der Kanton Basel-Landschaft die Erdbebensicherheit von Chemieanlagen offenbar nicht sehr ernst nimmt. Mit dem Postulat wird der Regierungsrat aufgefordert, mit der Chemischen Industrie Vereinbarungen abzuschliessen, um die Risiken abzuklären und zweckmässige Massnahmen zu ihrer Verminderung festzulegen.

Kostendeckende Gebühren für Baubewilligungen

Motion 2000-241 vom 30.11.2000
Gebühren für Baubewilligungen, wie sie der Regierungsrat festgelegt hat, sind bei weitem nicht kostendeckend. Jede Baubewilligung muss von den SteuerzahlerInnen mitfinanziert werden. Dies ist ungerecht und widerspricht dem Verursacherprinzip. Die Motion verlangt vom Regierungsrat, die Gebühren für Baubewilligungen so anzupassen, dass sie kostendeckend sind.