Das Hallenbad – die unendliche Geschichte

hb
Einmal mehr hat der Promotor des Hallenbades die Chance vergeben, seinem Ziel einen Schritt näher zu kommen. Mit dem Argument, das Hallenbad solle nicht zu einem Wahlkampfthema werden, hat er seinen eigenen Vorstoss, und jenen der SP, auf einen Termin nach den Gemeindewahlen hinausgeschoben. Das ist scheinheilig und schade.



Lesen Sie mehr...

Mehr Geld fürs Basler Theater

Unterrichtsstunde_009_g
Am 12. Dezember hat der Einwohnerrat auf Antrag der SP / Grüne beschlossen, den Reinacher Beitrag ans Stadttheater von 52 auf 100 TCHF zu erhöhen. Damit kommt der Einwohnerrat dem Willen einer Mehrheit der StimmbürgerInnen entgegen.



Lesen Sie mehr...

Hallenbad – wie weiter?

An seiner September-Sitzung hat sich der Einwohnerrat intensiv mit dem Projekt eines 50m-Hallenbades in Reinach beschäftigt. Nach langer Diskussion beschloss der Einwohnerrat, den Bericht des Gemeinderates zur Kenntnis zu nehmen und den Auftrag als erledigt abzuschreiben. Wie könnte es weitergehen? Lesen Sie mehr...

Gemeindefinanzen bleiben gesund

Für das kommende Jahr rechnet der Gemeinderat erneut mit einem ausgeglichenen Budget, dank dem Verkauf der Sekundarschulhäuser an den Kanton. Gemäss Jahresplan 2012-2016 können mittels eines straffen Kostenmanagements die finanz- und steuerpolitischen Ziele auch langfristig eingehalten werden. Lesen Sie mehr...

Reinach als Standort für ein Hallenbad ungeeignet

Neben dem Gartenbad oder in der Sportzone Fiechten? Beide Standorte für ein Hallenbad mit 50m-Becken erachtet der Gemeinderat als nicht geeignet. In seinem Bericht beantragt er daher dem Einwohnerrat, das Postulat Nr. 428 als erledigt abzuschreiben. Lesen Sie mehr...

Reinach verlangt Zinsvergütung vom Kanton

Per 1. August hat der Kanton, wie vorgesehen, die von den Gemeinden vorfinanzierten Sekundarschulbauten übernommen. Bezahlt hat er die Schulhäuser aber bisher nicht. In einem Brief an den Regierungsrat Basel-Landschaft beklagt die Gemeinde Reinach den Stil des Kantons gegenüber den Gemeinden und verlangt eine Zinsvergütung für die verspäteten Abgeltungszahlungen. Lesen Sie mehr...

Finanzausgleichsgesetz muss dringend revidiert werden

Gestern hat der Regierungsrat seine Revision des Finanzausgleichsgesetzes bekannt gegeben und gleichzeitig die Zahlen für den Finanzausgleich 2011 veröffentlicht. Lesen Sie mehr...

Reinacher Gespräche 2011: gemeinsam – einsam: Finanzausgleich, Kooperation, Fusion

Sollen Gemeinden kooperieren, sich austauschen, ausgleichen, unterstützen, gar fusionieren? Geht das überhaupt? Und wieso sollten Gemeinden etwas ändern, wenn mit dem heutigen Finanzausgleich ihr finanzielles Überleben ohnehin gesichert wird? Welches ist dabei die Rolle der Gebenden gegenüber den Nehmenden – und umgekehrt? Lesen Sie mehr...

Grillieren oder Probleme lösen

Zwei wichtige politische Themen der letzten Monate – Finanzausgleich und Theaterbeitrag – haben es gezeigt: Es gibt Probleme zwischen Agglo- und Landgemeinden und zwischen Geber- und Nehmergemeinden. Diese Probleme sind nicht unlösbar, aber ernst zu nehmen. Lesen Sie mehr...

Das fatale «Nein» zum Theaterkredit

Der obere und hintere Kantonsteil haben wieder einmal über die Agglomerationsgemeinden gesiegt. Während der Bezirk Arlesheim ja gesagt hat, lehnen die restlichen Gemeinden den Kredit ab. Die Frustration im Bezirk Arlesheim ist gross und das nicht zum ersten Mal. Lesen Sie mehr...

Und immer noch gilt: Bei der Wiedervereinigung BS - BL ist sogar das Denken verboten!

Dass viele Baselbieter sich eine Wiedervereinigung der beiden Halbkantone nicht vorstellen können (oder wollen) ist das Eine. Etwas anderes ist es, wenn sich die politische Elite, die ja eigentlich weise vorausdenken müsste, geradezu weigert, über das Thema nachzudenken. Lesen Sie mehr...

Es geht mehr als nur um einen höheren Beitrag ans Theater

Mein GP-Kollege aus Arlesheim, Kalle Zeller, hat mit einer Äusserung, die kürzlich in der BaZ zu lesen war, in ein Wespennest gestochen. Im Zusammenhang mit der umstrittenen Baselbieter Beitragserhöhung ans Stadttheater Basel meinte er: Sollte das Obere Baselbiet wieder einmal das Untere Baselbiet überstimmen und die Beitragserhöhung abgelehnt werden, dann werde Arlesheim zukünftig seinen Beitrag an den Finanzausgleich direkt ans Basler Theater überweisen, statt damit im Oberbaselbiet überdimensionierte Mehrzweckhallen zu finanzieren. «Das Theater liegt uns wesentlich näher als die Mehrzweckhallen im Oberbaselbiet.» Lesen Sie mehr...

Sekundarschulhäuser: Folgt bald das letzte Kapitel?

Die Übergabe der Sekundarschulhäuser ist fast eine never ending story. Vielleicht ist jetzt aber doch langsam ein Ende absehbar Lesen Sie mehr...

Gemeindeinitiative will Finanzausgleich in vernünftige Bahnen lenken

Der basellandschaftliche Finanzausgleich ist aus dem Ruder gelaufen. Die 19 Gebergemeinden sollen jetzt plötzlich 67 statt 47 MCHF bezahlen. Das kann nicht sein. Jetzt wehren sich die Gebergemeinden und starten eine Gemeindeinitiative. Lesen Sie mehr...

Finanzausgleich: Ja zur Solidarität - Nein zum Schröpfen der Gebergemeinden

Eigentlich ist der Finanzausgleich zwischen reicheren und ärmeren Gemeinden richtig und nötig: Wer viel hat und mit einfacheren Rahmenbedingungen Wirtschaften kann, soll jenen geben, die es schwerer haben. Aber jedes System kann auch überstrapaziert werden. So geschehen in BL. Bereits im Gesetzgebungsprozess im Landrat habe ich darauf hingewiesen, dass das Baselbieter System von einem falschen Ansatz ausgeht. Leider hat das niemand geglaubt, bis diesen Sommer die Zahlen der Ausgleichszahlungen bekannt wurden. Jetzt sind den Gebergemeinden die Augen aufgegangen. Anders als ursprünglich vorgesehen, müssen sie plötzlich 67 statt 47 MCHF aufbringen. Das hat in vielen Gebergemeinden die Budgets völlig durcheinander gebracht. Das Gute an diesen extremen Zahlen: Die Gebergemeinden sind aufgewacht und versuchen jetzt mittels Gemeindeinitiative, die schlimmsten Auswüchse zu korrigieren. Mehr dazu im neuen Jahr.

Medienecho: BaZ_101221_FA.

Enspurt bei der Reinacher Reform

Die Reinacher Reform ist auf der Zielgeraden. Nachdem der Einwohnerrat die Reform in Grundsatz gutgeheissen und alle Strategischen Sachpläne ein erstes Mal besprochen und im Wesentlichen gutgeheissen hat, werden diese nun im Herbst definitiv beschlossen und in Kraft gesetzt. In der Dezember-Sitzung folgt dann die Behandlung des Jahres- und Entwicklungsplanes, der das bisherige Budget ablöst. Und dann kann es losgehen: Ab 1. Januar 2011 arbeiten Gemeinderat und Einwohnerrat ausschliesslich mit den neuen Instrumenten.

Kommt Ihnen das alles noch etwas spanisch vor? Das verstehe ich gut. Lesen Sie doch den Artikel von Daniel Haller in der BZ. Er erklärt leicht verständlich, worum es geht (BZ_100702_ReinacherReform).

Frühere Beiträge zur Reinacher Reform finden über den untenstehenden Schalter «Reinacher Reform». Details sind über die Website der Gemeinde Reinach zugänglich.

Jetzt sind die HarassenläuferInnen gefordert

Wir alle wünschen uns «win - win - Entscheide». Aber manchmal gibt es auch «lose - lose - Situationen»; Situaltionen, in denen man nur verlieren kann, ganz gleich, was man tut. Der Harassenlauf 2010 gehört in diese Kategorie. Den Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung wird vorgeworfen, unangemessen gehandelt zu haben: 420 Polizisten und ein Helikopter scheinen in der Tat übertrieben bei nur 200 HarassenläuferInnen. Hätten die Behörden aber nichts unternommen und wäre es bei schönem Wetter zu einer ähnlich grossen Veranstaltung gekommen wie 2009 – mit Schwerverletzten und grossen Sachschäden – hätten uns wahrscheinlich die gleichen Leute vorgeworfen, zuzuschauen statt zu handeln und womöglich wieder mal eine Bürgerwehr gefordert.

Nach den schweren Zwischenfällen mit zwei Schwerverletzten ging im Mai 2009 ein Aufschrei durch die Bevölkerung: Die «Politik» muss etwas unternehmen! Fragt sich bloss was? Der Gemeinderat Reinach war klar der Meinung, der Harassenlauf könne und solle nicht einfach verboten werden, sondern er solle geordnet ablaufen. Dazu braucht es aber Organisatoren als Partner der öffentlichen Hand. Wenn der Harassenlauf tatsächlich ein derart wichtiger, toller, fröhlicher und schon bald zur regionalen Kultur gehörender Anlass mit Tradition ist, wie die Befürworter immer behaupten, dann müssten doch auch einige der Teilnehmenden bereit sein, als Veranstalter Verantwortung zu übernehmen. An jedem anderen grossen Event von Street Parade über Open Air bis hin zur Fasnacht ist dies schliesslich auch der Fall. Verantwortung übernehmen heisst, für die Sicherheit der Teilnehmenden zu sorgen, Abfälle zu entsorgen oder sicherzustellen, dass keine Sachbeschädigungen entstehen. Nicht ganz überraschend war natürlich niemand bereit, diese Verantwortung zu übernehmen – Konsumieren ist halt einfacher und bequemer.

Also hat sich der Gemeinderat für ein zweigleisigers Vorgehen entschieden: so weit möglich präventiv-begleitend und soweit nötig repressiv-eingreifend. Priorität hatte für uns aber immer Prävention / Begleitung: Durch unmissverständliche Botschaften wurde allen potentiellen TeilnehmerInnen klar gemacht, dass die Veranstaltung mangels Organisatoren illegal ist und dass bei Zuwiderhandlungen mit hohen Bussen gerechnet werden muss. Zudem hat der Gemeinderat klar verlangt, dass Jugendarbeiter den Anlass begleiten, mit den Teilnehmenden reden und zu verhindern versuchen, dass des zu Gewaltausbrüchen und Sachbeschädigungen kommt. Weil aber gut Zureden bei Betrunkenen und Uneinsichtigen nicht hilft war auch immer klar, dass die Polizei im Hintergrund bereit stehen muss, um eingreifen zu können.

Eigentlich müssten wir mit dem Ergebnis zufrieden sein: 90% der letztjährigen TeilnehmerInnen sind dem Anlass fern geblieben, sei es aus Vernunft und Einsicht, sei es wegen den angedrohten Folgen oder ganz einfach wegen des schlechten Wetters. Es hat weder Sachbeschädigungen noch Verletzte gegeben. Ziele erreicht! Allerdings war der Einsatz teuer und aufwändig. Ob mit weniger Mittel das Gleiche hätte erreicht werden können, kann niemand wissen. Und es muss wohl befürchtet werden, dass wir in einem Jahr wieder vor einer ähnlichen Situation stehen werden. Deshalb müssen jetzt alle Verantwortlichen kritisch Bilanz ziehen. Was war gut? Was könnte man besser machen? Haben wir die «weichen» Massnahmen (Prävention / Begleitung) ausgeschöpft? Wie gross muss das Aufgebot der Polizei sein?

Für mich ist klar: Auch in den nächsten Jahren muss der präventiv-begleitende Teil Priorität haben – dafür wird sich der Gemeinderat weiterhin stark machen. Letztendlich wird aber der Anlass nur dann rechtlich und gesellschaftlich akzeptabel, wenn auch die HarassenläuferInnen zur Zusammenarbeit bereit sind. Die Devise, wir wollen nur Spass haben aber keine Verantwortung übernehmen, geht nicht auf. Entweder helfen die HarassenläuferInnen mit, den Anlass zu organisieren oder sie riskieren, dass Politik und Polizei die Spielregeln selber festlegen müssen. Letzteres würde ich bedauern.


Medienecho: BaZ_Harassenlauf_100430,.BaZ_Harassenlauf_100503

Auch ein Eigentor ist ein Tor

Am letzten Montag hat der Einwohnerrat dem Gemeinderat den Auftrag erteilt, die Machbarkeit eines Hallenbades in Reinach abzuklären. Dies aufgrund eines Postulates von Beat Böhlen und gegen den Willen des Gemeinderates. Das Abstimmungsergebnis des Einwohnerrates haben die Hallenbad-Befürworter als grossen Sieg und wichtigen Meilenstein gefeiert. Ich befürchte, sie haben eher ein Eigentor geschossen.

Warum? Der Gemeinderat hat sich NICHT dagegen gewehrt, die Machbarkeit eines Hallenbades zu klären. Er ist lediglich davon überzeugt, dass ein Hallenbad, zumal eines mit einem 50m-Schwimmbecken, nicht von der Gemeinde Reinach alleine finanziert und betrieben werden kann. Ein solches Vorhaben muss regional, zusammen mit den anderen Gemeinden des Birstals und des Kantons angepackt werden. DAs Postulat Böhlen verlangt hingegen de facto den Alleingang. Der Gemeinderat hat deshalb vorschlagen, das Postulat so abzuändern, dass er die Machbarkeit zusammen mit den anderen Gemeinden abklärt. Herr Böhlen hat sich erfolgreich dagegen gewehrt. Jetzt lautet der Auftrag, die Machbarkeit abzuklären, wobei der Standort zwingend in Reinach sein muss. Grosszügig dürfen wir aber die andern Gemeinden anfragen, ob sie sich am Projekt beteiligen möchten. Toll! Welche Gemeinde ist schon bereit, sich an einer Machbarkeitsstudie finanziell zu beteiligen, wenn von vornherein feststeht, dass der Standort in Reinach sein muss - ganz egal, ob es der beste Standort im Birstal ist oder ob es eventuell in den Nachbargemeinden bessere gäbe. Wenn man ein Projekt zusammen mit Partnern realisieren will, dann muss man diese von Anfang an gleichberechtigt mit einbeziehen, sonst wird nichts daraus.

Selbstverständlich wird der Gemeinderat den Auftrag des Einwohnerrates aufführen. Ich befürchte nur, dass die Hallenbad-Befürworter mit dieser sturen Haltung nicht ein Tor, sondern ein Eigentor geschossen haben.

Medienecho: WoB_Hallenbad_100429

Interview zum Jahreswechsel

Lesen Sie das Interview der REIZ zu verschiedenen aktuellen Themen, wie Bauprojekte in Reinach, Einwohnerrückgang, Finanzen oder neue Gemeinderatskollegen.

Finanzausgleichsgesetz: Verpasste Chance

Heute hat der Landrat dem neuen Finanzausgleichsgesetz (FAG, Vorlage) zugestimmt. Schade! Damit haben wir eine gute Gelegenheit verpasst, Anreize für effizientere und kostengünstigere Staatsstrukturen zu schaffen (Vorgeschichte).

Die gesamte Übungsanlage für diese Gesetzesüberarbeitung war falsch. Vorgabe war, dass gleich viel Geld zwischen den Geber- und Nehmergemeinden fliessen soll. Damit entfallen alle Anreize, bei den finanzschwächeren Gemeinden vermehrt Formen der Zusammenarbeit oder gar der Zusammenlegung anzustreben. Dass heute viele Gemeinden als Verwaltungseinheiten zu klein sind, ist unbestritten. Aber bekanntlich ist unsere Regierung, anders als beispielsweise jene von Aargau, Luzern, Tessin etc., der Meinung, es sei nicht ihre Aufgabe, in dieser Richtung Anreize zu bieten oder auch nur ein positives Klima zu schaffen.

Mängel bestehen auch bei der Berechnung der Sonderlastenabgeltung. Es ist in Ordnung und nachvollziehbar, dass Gemeinden, die beispielsweise besonders grosse Soziallasten zu tragen haben, finanziell unterstützt werden. Aber verschiedene Indikatoren sind fragwürdig. So erhält eine Gemeinde Geld, wenn sie einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Ausländern aus aussereuropäischen Ländern aufweist, also z.B. auch aus USA oder Japan; das macht wohl kaum Sinn. Andererseits werden Kosten für Präventionsmassnahmen im Sozialbereich nicht berücksichtigt. Reinach beispielsweise wendet überdurchschnittlich viel Geld im «freiwilligen», präventiven Sozialbereich auf. Dadurch liegen die Kosten im anrechenbaren Bereich, und damit auch die Gesamtkosten, tiefer als in anderen Gemeinden. Honoriert wird dies nicht – im Gegenteil.

Schliesslich werden mit der Reform auch Versprechen, die früher gegeben wurden, nicht eingelöst! Die Reform wurde u.a. initiiert, um die stark belasteten Gemeinden der Kategorie 2 zu entlasten (Gebergemeinden mit starker Verschuldung). Jetzt wird aber die Hälfte dieser Gemeinden nicht ent- sondern zusätzlich belastet. So muss Oberwil 900 TCHF, Reinach 550 TCHF oder Muttenz 400 TCHF mehr bezahlen als bisher.

Mit der Annahme des Gesetzes sind die Rahmenbedingungen wieder für Jahre zementiert. Einziger Lichtblick: Eine Begleitkommission soll die Umsetzung begleiten und gegebenenfalls Korrekturen vorschlagen. Wir bleiben dran.

H2: Wer soll das bezahlen?

Die H2 ist auf dem besten Weg, zum (nächsten) riesigen Finanzdebakel in der Bau- und Planungsgeschichte unseres Kantons zu werden. Neu liegen die Endkosten wohl im Bereich von 550’000’000 Franken. Damit reiht sich die H2 in die Reihe von Projekten ein, bei denen es zu exorbitanten Kostenüberschreitungen gekommen ist, wie beim Kantonsspital Liestal oder beim Chienbergtunnel, um nur die zwei letzten zu nennen.

Als das Baselbieter Stimmvolk dem generellen H2-Projekt 1995 zugestimmte, sind die Kosten noch mit unter 250 MCHF angegeben worden, also weniger als die Hälfte dessen, was jetzt zu erwarten ist. Ich bezweifle, dass das Volk damals Ja gesagt hätte, wenn ihm die wahren Kosten bekannt gewesen wären.

Jetzt ist der Landrat, resp. die Bau- und Planungskommission (BPK) gefordert. Einerseits muss geklärt werden, wie es zu diesen Fehlplanungen / -berechnungen kommen konnte und was getan werden kann, um solches in der Zukunft zu vermeiden. Dazu liegt bereits ein Bericht des Ingenieurbüros Ernst Basler Partner vor, der eine gute Grundlage liefert. Ob diese Abklärungen von der BPK gemacht werden können oder ob sich die GPK oder eine PUK damit befassen muss, wird sich zeigen.

Andererseits gilt es zu prüfen, ob das Projekt noch abgespeckt werden kann, um die Kosten zu drücken. Ich bezweifle dies allerdings. Ein Grossteil der Arbeiten ist bereits in gang, vergeben oder doch zumindest ausgeschrieben. Und den Rückbau der Rheinstrasse als Sparmassnahme zu fordern, wie dies der TCS bereits getan hat, ist Betrug am Volk: Der Rückbau war integrierender Bestandteil des H2-Neubauprojektes.

Somit bleibt realistischerweise wohl nur noch Schadensbegrenzung: Die Kosten sollen wenigstens nicht von den Steuerzahlern, sondern verursachergerecht von den Autofahrenden bezahlt werden. D.h., die gesamten Neubaukosten sind über die Aufhebung des Verkehrssteuerrabatts zu finanzieren. Landrat und Stimmvolk haben 2006 der Aufhebung des Verkehrssteuerrabatts für maximal zehn Jahre zugestimmt, weil ihnen glaubwürdig versichert wurde, dass damit längstens alle Kosten gedeckt werden können (200 MCHF). Zitate aus den Landratssitzungen vom 27.4. und 18.5.2007 gemäss Landratsprotokoll: RR Adrian Ballmer: «Die Befristung der Aufhebung des Rabattes soll nicht bedeuten, dass nur ein Teil der H2 verursachergerecht finanziert wird, sondern, dass nach einem Zeitram von fünf Jahren eine Standortbestimmung vorgenommen, einerseits über die Kosten, andererseits aber auch über die Bundesbeiträge und die Ergiebigkeit der Rabatt-Aufhebung.» LR Anton Fritschi gab mit seinem Votum wieder, was damals wohl die Mehrheit des Landrates angenommen hat: «Die vollen Kosten – ohne Rückbau der Rheinstrasse und ohne die für Planung Landerwerb anfallenden Kosten – abzüglich die vom Bund geleisteten Beiträge werden durch die Ausserkraftsetzung des Verkehrssteuer-Rabatts finanziert; das ist der wesentliche Punkt am ganzen Gesetz. (... Die FDP) vertritt ganz klar die Haltung, dass die Finanzierung der H2 mittels Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabatts so lange dauern muss, bis die vollen Neubaukosten (abzüglich allfälliger Bundesbeteiligungen) gedeckt sind.» Dem ist nicht mehr so. Aufgrund der neuen Endkostenprognose besteht ein zusätzliches Finanzloch von 150-200 MCHF, je nach Höhe der Bundesbeiträge und der tatsächlichen Endkosten. Folgerichtig muss mit der regierungsrätlichen Vorlage für den Zusatzkredit, der für Sommer 2009 in Aussicht gestellt wurde, auch beantragt werden, den Verkehrssteuerratt so lange aufzuheben, bis das Finanzloch gestopft ist. Ich habe namens der SP-Fraktion an der Landratssitzung vom 24.4.2009 eine entsprechende dringliche Motion eingereicht. Leider wurde die Dringlichkeit nicht gewährt, sodass die Motion jetzt irgendwann im laufenden Jahr vor den Landrat kommt – hoffentlich noch vor der Finanzierungsvorlage...

Die ganze Vorgeschichte erfahren Sie, wenn Sie auf den untenstehenden Schalter «H2» klicken.

Medienberichte dazu: Online Reports,BaZ_090331_H2, BZ_090331_H2, BaZ_090401_H2.

Mogelpackung

Die Revision des Finanzausgleichsgesetzes hätte zu einer Entlastung stark belasteter Gebergemeinden führen sollen. So zumindest wurde es versprochen. Tatsächlich werden die Gebergemeinden der Kategorie 2 insgesamt auch tatsächlich entlastet – aber eben nur insgesamt. Schaut man sich die einzelnen Gemeinden an, dann gibt es grosse Unterschiede: Neben 5 Gewinnern, wie Allschwil, Liestal oder Münchenstein, gibt es auch 5 Verlierer. So müssen beispielsweise Oberwil 900 TCHF oder Reinach über 500 TCHF jährlich mehr bezahlen. Das kann nicht sein. Diese Mehrbelastung ist eine Folge willkürlich gesetzter Parameter, die genau so gut so gewählt werden könnten, dass tatsächlich alle Gemeinden der Kategorie 2 wie versprochen entlastet worden würden.

Der Revisionsvorschlag hat aber auch noch andere massive Mängel. So wird die Geldmenge, die zwischen den Gemeinden umverteilt wird, unverändert gelassen. Damit werden unzeitgemässe Strukturen zementiert und keine Probleme gelöst. Besser wäre es, Anreize zu effizienteren Strukturen, zu vermehrter Zusammenarbeit oder auch zu Gemeindezusammenlegungen zu schaffen, wie dies in anderen Kantonen heute auch gemacht wird (z.B. Aargau, Luzern, Glarus etc.; siehe dazu die Äusserungen von Rolf Neukom, Gemeindepräsident Arboldswil).

Einen weiteren Ausgleich sieht der Kanton durch sogenannte Zusatz− und Einzelbeiträge vor. Diese seien nötig, um die Finanzversorgung der rund 30 steuerschwächsten Gemeinden nicht über Gebühr zu reduzieren. Diese Zusatzbeiträge werden aus einem Ausgleichsfonds beglichen, der von den Gemeinden gemäss ihrer Einwohnerzahl geäufnet wird. Ich bin im Ansatz mit diesem Fonds einverstanden, finde aber, dass die Mittel nicht wie vorgesehen nach dem Giesskannenprinzip verteilt werden dürften, sondern verstärkt an effektiv bedürftige Gemeinden oder wichtige Projekte fliessen sollten.

Nicht zuletzt möchte der Kanton einen Topf für Sonderlastenabgeltungen schaffen. Diese Abgeltungen sollen dann zum Tragen kommen, wenn Gemeinden in einzelnen Bereichen – zum Beispiel bei der Sozialhilfe oder bei den Erschliessungs- und Strassenunterhaltskosten – überdurchschnittlich hohe Belastungen aufweisen. Auch in diesem Punkt ist die Idee grundsätzlich gut, die Umsetzungsvorschläge sind jedoch missglückt. Die verwendeten Indikatoren sind nur beschränkt geeignet. Um die Sozialausgaben tief zu halten, gibt Reinach zum Beispiel präventiv viel Geld für ergänzende, nicht obligatorische Sozialarbeit aus. Diese Ausgaben würden aber bei der Berechnung der Sonderlasten nicht berücksichtigt, Prävention würde sich also nicht auszahlen. Ähnliches gilt für die vorgeschlagene Übernahme der ÖV-Kosten: dies macht zwar die Abrechnung einfacher, ist aber gefährlich. Wenn sich nämlich Bestellergemeinden nicht mehr an den Kosten beteiligen müssten, könne dies zu masslosen Forderungen führen. Und es ist zu befürchten, dass die ÖV−Kosten massiv ansteigen und die Mittel nicht effektiv eingesetzt werden.

Ich unterstützte nach wie vor die Idee einer Revision des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Damit aber das versprochene Ziel einer finanziellen Entlastung der Gebergemeinden erreicht wird und sich zukunftsfähige Strukturen entwickeln können, muss der Kanton jedoch den vorliegenden Entwurf in zentralen Punkten nachbessern.

Lesen Sie den Artikel dazu: BaZ_090117_FAG.

Bund würde Umgestaltung der Hauptstrasse mitfinanzieren

Der Bund hat in seinem Prüfbericht zum Agglomerationsprogramm Basel die Verkehrsberuhigung des Ortskerns und die Umgestaltung der Hauptstrasse als sinnvoll und wichtig beurteilt. Er empfiehlt eine baldige Umsetzung des Projekts und stellt eine finanzielle Beteiligung von 40 Prozent in Aussicht (Vorgeschichte).

Der Kanton Basel-Landschaft war im Rahmen des Infrastrukturfonds-Gesetzes aufgefordert worden, sich für eine Mitfinanzierung von regionalen Verkehrs-Infrastrukturvorhaben durch den Bund zu bewerben. Zusammen mit den Kantonen Basel-Stadt, Aargau und Solothurn hat er per Ende 2007 ein entsprechendes Dossier eingereicht. Dieses sogenannte Agglomerationsprogramm stellt ein wichtiges mehrjähriges Instrument der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in der Region Basel dar, mit dem der Bund die Stadt und die Subzentren als Wohn- und Wirtschaftsstandorte stärken und die Lebensqualität für die Bevölkerung aufrecht erhalten möchte.
Knapp ein Jahr später geht nun der eidgenössische Prüfbericht für dieses Programm in die Vernehmlassung. Für Reinach sind die Empfehlungen, die aus diesem Bericht hervorgehen, sehr erfreulich und ermutigend. Die Umgestaltung der Hauptstrasse hat es in die als A-Projekte definierte Gruppe geschafft. Bei dieser A-Liste handelt es sich um Vorhaben, die zwischen 2011 und 2014 realisiert werden müssen und vom Bund mit 40% Kostenbeteiligung unterstützt werden. Dies eröffnet uns bezüglich Finanzierung neue Perspektiven. Konkret dürfte die geplante Umgestaltung und Beruhigung des Ortszentrums trotz zeitlichen Verzögerungen, die wegen der kantonalen Einwände gegen die vorgesehene Kaphaltestelle entstanden sind, für die Gemeinde Reinach um mehrere Millionen Franken günstiger zu stehen kommen und damit das Investitionsbudget erheblich entlasten. Jetzt ist zu hoffen, dass der Regierungsrat diese Signale ebenfalls positiv aufnimmt und aus dem bfu-Gutachten über die Kaphaltestelle die richtigen Schlussfolgerungen zieht.

Genehmigt der Regierungsrat das seit langem vorliegende Projekt mit Kap-Haltestelle nicht, dann besteht die Gefahr, dass die Hälfte des Projektes, der südliche Teil zwischen dem «Badwännlihaus» an der Brunngasse und dem geplanten Kreisel an der Bruggstrasse / Birsigtalstrasse, neu geplant werden muss. Zusätzliche Parkplätze wird es dann wohl auch kaum geben.

Der Bericht in der BaZ.

Kulturbeiträge: Reinach kann sich sehen lassen!

Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist vieles nicht machbar. Wie ein Vergleich der BaZ zeigt (BaZ_081003_Kulturbeitraege), gibt Reinach absolut (fast 1 MCHF) und relativ (über 50 CHF/Kopf) am meisten für Kultur aus. Der grösste Teil des Geldes bleibt in Reinach, resp. geht an Reinacher Organisationen. Dennoch leisten wir mit rund 130 TCHF auch einen beachtlichen Beitrag an das Kulturangebot in der Stadt Basel. Selbstverständlich machen wir das nicht einfach spasseshalber. Ein attraktives und vielfältiges Kulturangebot ist wichtig für die Qualität eines Wohn- und Arbeitsortes.

H2: Wieso wurde nicht früher über die exorbitanten Mehrkosten informiert?

Seit die Antwort der Regierungsrates auf meine Interpellation vorliegt ist klar: Die Kosten der H2 werden schlussendlich 500'000'000 oder mehr Franken betragen. Das ist mehr als doppelt so viel, als seinerzeit behauptet wurde, als das Projekt der H2 genehmigt wurden. Hätte das Volk auch ja gesagt, wenn es seinerzeit die wahren Kosten, 500 MCHF, gekannt hätte?

Was mich aber mindestens so stört: Als das Baselbieter Volk im Herbst 2006 über die Finanzierung der H2 abgestimmt hat, war den Verantwortlichen bereits klar, dass die Kosten massiv höher sein würden, als offiziell angegeben. Aber die Tatsache wurde sowohl dem Landrat, als auch den StimmbürgernInnen verschwiegen. Zitat aus der regierungsrätlichen Antwort: «Landrat und Stimmbürger haben Ihre Entscheide also in Unkenntnis der durch den Kanton zu tragenden Kosten gefällt.».

Zur Vorgeschichte.

Die Zeitungsberichte dazu: BZ_080301_H2, BZ_0800424_H2.

Finanzausgleich belastet Reinach

Über den Finanzausgleich sollen reichere Gemeinden die ärmeren unterstützen. Das ist gut und richtig so - ein Akt der Solidarität. Im Kanton Basel-Landschaft ist der Finanzausgleich in den letzten Jahren allerdings aus dem Ruder gelaufen. Unter anderem mit dem Effekt, dass Gebergemeinden wie Reinach unter dem Strich schlechter dastehen als Nehmergemeinden, Das kann nicht sein. Momentan überprüft eine kantonale Arbeitsgruppe das System. Wir werden dran bleiben und die Interessen der Gemeinde Reinach vertreten.

Die Publikation des Statistischen Amtes finden Sie hier.

Der Bericht dazu: REIZ_080418_Finanzausgleich.

Die GAP-Millionen gibt's wohl nicht!?

Im Oktober habe ich mich in einer Interpellation nach dem Verbleib der GAP-Millionen für die Gemeinden erkundigt (mehr dazu). Obwohl es noch keine offizielle Antwort der Regierung gibt, scheinen sich meine Befürchtungen zu bestätigen. Die Gemeinden wurden wieder einmal über den Tisch gezogen: Die Mehrbelastungen aus GAP sind real und eingetroffen, die versprochene Kompensation nicht.

Der Bericht der BaZ: BaZ_071217_GAP.

Es geht nicht nur um ein paar Tausend Franken...

Der Kanton möchte die Kosten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf die Vorortsgemeinden abwälzen. Neu sollen die Agglomerationsgemeinden zwei Drittel der Kosten tragen. Reinach, zusammen mit anderen Gemeinden, wehrt sich dagegen. Dabei geht es aber keineswegs nur um ein paar Tausend Franken, wie der BaZ-Artikel suggeriert. Es geht zunehmend um das Prinzip: Der Kanton schiebt systematisch Kosten auf die Gemeinde ab (während er gleichzeitig ein Steuersenkungsprogramm nach dem andern lanciert mit entsprechenden Mindereinnahmen für die Gemeinden – aber das ist ein anderes Thema). Dabei ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit klar eine Aufgabe des Kantons. Die Agglomerationsgemeinden profitieren nicht direkt von dieser Zusammenarbeit. Sie ist für die Region als ganzes wichtig, weshalb auch der Kanton zuständig bleiben muss. Ich unterstütze weiterhin die regionale, auch grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Ich bin deshalb auch gerne bereit, mich weiterhin im TEB zu engagieren. Aber ich akzeptiere dieses schleichende Kostenverschiebung und Aufgabendelegation des Regierungsrates nicht mehr länger. Deshalb hat sich der Gemeinderat Reinach, wie übrigens die Mehrzahl der involvierten Gemeinden, gegen die Absicht der Kantonsregierung ausgesprochen.

Der Zeitungsartikel dazu: BaZ_071121_TEB

Wo bleiben die GAP-Millionen?

Interpellation 2007-255

Mit der Vorlage 2005/76 hat der Regierungsrat dem Landrat die GAP-Vorlage unterbreitet, deren Ziel es war hunderte von Millionen Franken im Kanton einzusparen. Unter anderem wurden in dieser Vorlage verschiedene Massnahmen vorgeschlagen (und vom Landrat später beschlossen), welche zu Mehrbelastungen der Gemeinden in Millionenhöhe führten.

Um diese Mehrausgaben der Gemeinden zu kompensieren, schlug der Regierungsrat eine Änderung des Steuergesetzes vor. Demnach hätten die Arbeitgeber – zumindest in den Kantonen BL und BS – gezwungen werden sollen, Lohnausweise zukünftig direkt der kantonalen Steuerverwaltung einzusenden. Mit dieser Massnahme wollte der Kanton erreichen, dass die Erwerbseinkünfte systematisch erfasst und nicht mehr verheimlicht werden können. Gemäss GAP-Vorlage hätten durch diese Massnahme bei den Gemeinden ab 2007 zusätzliche Steuererträge von 6-12 MCHF (bei einem Gemeindesteuerfuss von 60%) generiert werden sollen.

Eine Zwischenbeurteilung per Ende September der Abteilung Steuern der Gemeinde Reinach hat jetzt allerdings ein ganz anderes Bild ergeben. Von den prognostizierten Mehreinnahmen von 400-800 TCHF sind bis heute noch keine realisiert worden. Bis jetzt wurden nur sehr wenige, vom Steuerpflichtigen nicht deklarierte Lohnausweise gefunden. Es wurde auch festgestellt, dass noch lange nicht alle Arbeitgeber der Meldepflicht gegenüber der kantonalen Steuerverwaltung nachgekommen sind.

Ich habe an der Landratssitzung vom 18.10. dem Regierungsrat hierzu einige Fragen gestellt - und warte gespannt auf die Antworten...

Zeitungsartikel dazu: BaZ_071005_GAP

Sollen die Gemeinden höhere Kulturbeiträge leisten?

Die Baselbieter Gemeinden profitieren vom grossen Kulturangebot der Stadt Basel und nutzen es auch kräftig. Wenn es aber darum geht, einen angemessenen Beitrag an die Zentrumsleistung zu bezahlen, dann hört bei den meisten Gemeinden die Begeisterung auf. Ich meine: Das eine ist nicht ohne das andere zu haben. Wer hochstehende Kultur als Standortvorteil preisen will, muss auch dafür bezahlen. Deshalb setzte ich mich dafür ein, dass einerseits höhere Beiträge nach Basel bezahlt werden, dass aber andererseits die Baselbieter Gemeinden auch bewusster mitbestimmen, wer welche Beiträge bekommen soll. Gar nicht überzeugen kann mich die Idee, die in einigen Köpfen herumgeistert, dass die Agglogemeinden anstelle des Kantons Baselland Mitträger und Geldgeber wichtiger Kultureinrichtungen der Stadt werden sollen. Nicht nur die Agglogemeinden profitieren von der Stadt Basel. Also sollen auch alle mitbezahlen: der Kanton genau so wie die Gemeinden.

Artikel dazu: BaZ_070609_Kulturbeitrag

Neugestaltung Finanzausgleich: Eine Monstervorlage

Nicht nur der Name «Gesetz über die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) und die Lastenverteilung auf Kanton und Gemeinden» ist monströs, auch der Inhalt hat es in sich: nicht weniger als 10 Gesetze und 2 Dekrete werden geändert oder abgeschafft, um den NFA im Kanton Baselland umzusetzen. Aus der Sicht der SP sind dabei die Änderungen im Bereich der Spitex sowie der Altersbetreuung- und -pflege zentral.

Spitex
Der Bund hat sich mit dem NFA ganz aus der Spitex verabschiedet und der Kanton ist dabei, das gleiche zu tun. Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, dass die Gemeinden, welche auch bisher schon die wichtigsten Träger der Spitex waren, jetzt alleine zuständig sind und die Restkosten tragen. Nicht einverstanden war die SP mit der Absicht der Regierung, das Spitex-Gesetz ersatzlos aufzuheben. Zum Glück ist es gelungen, die wichtigsten Eckpfeiler neu im Gesundheitsgesetz zu verankern: Koordinationsauftrag, minimales Leistungsangebot für alle und die Pflicht zur Qualitätssicherung. Dass der Kanton den Gemeinden die Spitex-Kosten von rund 8 Millionen CHF jährlich über veränderte EL-Anteile wieder rückerstattet, ist nur recht und billig.

Altersbetreuung und -pflege
Die zweite wichtige Änderung betrifft die Kostenübernahme im Bereich der Alterspflege und -betreuung. Da es in Zukunft bei den Ergänzungsleistungen (EL) keine absolute Obergrenze mehr geben soll, werden die bisherigen Gemeindebeiträge zur Deckung der Restkosten entfallen. Zwangsläufig gelten aber neu auch die Regelungen der EL für den Vermögensverzehr, die Anrechnung ehemals selbst bewohnter Liegenschaften und die Anrechung von Schenkungen. Die EL ist hier restriktiver, als es in Baselland bisher Praxis war. Konkret: Bevor die öffentliche Hand in die Lücke springt, wird das Vermögen der pflegebedürftigen Personen stärker beansprucht, als bisher. Wir sind wir der Meinung, dass diese (eidgenössische) Neuregelung vertretbar ist: Es entspricht nicht sozialdemokratischer Politik, dass die öffentliche Hand mit Steuergeldern Leute unterstützt, nur um die Erben zu schonen. Selbstverständlich kann es zu einigen zusätzlichen Härtefällen kommen. Gegenwärtig wird aber das EL-Gesetz auf Bundesebene revidiert, um genau diese Härtefälle zu entschärfen.

Fazit
Wie jeder grosse Wurf ist auch dieser ein Kompromiss zwischen den verschiedensten Interessengruppen. Insgesamt überwiegen aber die Vorteile und die SP kann hinter dem Gesetz stehen und wird es in der zweiten Lesung unterstützen.