Das Hallenbad – die unendliche Geschichte

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Einmal mehr hat der Promotor des Hallenbades die Chance vergeben, seinem Ziel einen Schritt näher zu kommen. Mit dem Argument, das Hallenbad solle nicht zu einem Wahlkampfthema werden, hat er seinen eigenen Vorstoss, und jenen der SP, auf einen Termin nach den Gemeindewahlen hinausgeschoben. Das ist scheinheilig und schade.



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Hallenbad – wie weiter?

An seiner September-Sitzung hat sich der Einwohnerrat intensiv mit dem Projekt eines 50m-Hallenbades in Reinach beschäftigt. Nach langer Diskussion beschloss der Einwohnerrat, den Bericht des Gemeinderates zur Kenntnis zu nehmen und den Auftrag als erledigt abzuschreiben. Wie könnte es weitergehen? Lesen Sie mehr...

Reinach als Standort für ein Hallenbad ungeeignet

Neben dem Gartenbad oder in der Sportzone Fiechten? Beide Standorte für ein Hallenbad mit 50m-Becken erachtet der Gemeinderat als nicht geeignet. In seinem Bericht beantragt er daher dem Einwohnerrat, das Postulat Nr. 428 als erledigt abzuschreiben. Lesen Sie mehr...

Auch ein Eigentor ist ein Tor

Am letzten Montag hat der Einwohnerrat dem Gemeinderat den Auftrag erteilt, die Machbarkeit eines Hallenbades in Reinach abzuklären. Dies aufgrund eines Postulates von Beat Böhlen und gegen den Willen des Gemeinderates. Das Abstimmungsergebnis des Einwohnerrates haben die Hallenbad-Befürworter als grossen Sieg und wichtigen Meilenstein gefeiert. Ich befürchte, sie haben eher ein Eigentor geschossen.

Warum? Der Gemeinderat hat sich NICHT dagegen gewehrt, die Machbarkeit eines Hallenbades zu klären. Er ist lediglich davon überzeugt, dass ein Hallenbad, zumal eines mit einem 50m-Schwimmbecken, nicht von der Gemeinde Reinach alleine finanziert und betrieben werden kann. Ein solches Vorhaben muss regional, zusammen mit den anderen Gemeinden des Birstals und des Kantons angepackt werden. DAs Postulat Böhlen verlangt hingegen de facto den Alleingang. Der Gemeinderat hat deshalb vorschlagen, das Postulat so abzuändern, dass er die Machbarkeit zusammen mit den anderen Gemeinden abklärt. Herr Böhlen hat sich erfolgreich dagegen gewehrt. Jetzt lautet der Auftrag, die Machbarkeit abzuklären, wobei der Standort zwingend in Reinach sein muss. Grosszügig dürfen wir aber die andern Gemeinden anfragen, ob sie sich am Projekt beteiligen möchten. Toll! Welche Gemeinde ist schon bereit, sich an einer Machbarkeitsstudie finanziell zu beteiligen, wenn von vornherein feststeht, dass der Standort in Reinach sein muss - ganz egal, ob es der beste Standort im Birstal ist oder ob es eventuell in den Nachbargemeinden bessere gäbe. Wenn man ein Projekt zusammen mit Partnern realisieren will, dann muss man diese von Anfang an gleichberechtigt mit einbeziehen, sonst wird nichts daraus.

Selbstverständlich wird der Gemeinderat den Auftrag des Einwohnerrates aufführen. Ich befürchte nur, dass die Hallenbad-Befürworter mit dieser sturen Haltung nicht ein Tor, sondern ein Eigentor geschossen haben.

Medienecho: WoB_Hallenbad_100429

Hallenbad ja oder nein?

Die Sanierung des Reinacher Schwimmbades wird von einigen Leuten zum Anlass genommen, wieder einmal den Bau eines Hallenbades zu fordern. Damit habe ich keine Probleme – Diskussionen sind immer belebend. Mühe habe ich mit der angedrohten Ablehnung des Sanierungsprojektes mit der Begründung, Gartenbad und Hallenbad seien zu kombinieren. Da droht wieder die gleiche unheilvolle Allianz, wie beim Rainenweg: Damals hat man die sinnvolle und finanziell tragbare Freizeitanlage mit dem Argument verhindert, man wolle den Robi-Spielplatz in vollem Umfang erhalten, nicht als verkleinerte Anlage. Das Resultat: Wir haben weder Robi-Spielplatz noch Freizeitanlage Rainenweg. Jetzt wird die Sanierung des Gartenbades mit dem Argument bekämpft, man wolle gleichzeitig ein Hallenbad. Ich befürchte, am Ende haben wir weder das Eine noch das Andere. Das wäre fatal! Und die gleichen Verhinderer werden dann dem Gemeinderat wieder den Vorwurf machen, er stelle für Familien keine Infrastuktur zur Verfügung (s. Leserbrief J. Meier vom 26.1.10 in der REIZ).

Ich weiss, dass es viele Leute gibt, die sich ein Hallenbad wünschen. Andere wollen einen Ponyhof, einen neuen grossen Robispielplatz, eine Freizeitanlage, eine Eishalle oder mehr Aufenthaltsräume für Junge etc.. Alles legitime Bedürfnisse. Und wer bezahlt das alles? Ich wiederhole immer wieder das gleiche. Wenn ein Hallenbad tatsächlich einem grossen Bedürfnis entspricht, das von einer Mehrheit der Bevölkerung gewünscht wird (nicht nur von 3000 PetentInnen, die teilweise gar nicht hier wohnen oder noch nicht stimmberechtigt sind), dann sollten wir dieses ernsthaft planen. Aber nicht für Reinach alleine. Eine solche riesige Investition, die garantiert über 30 Millionen Franken kosten und jährlich ein Betriebsdefizit von mehreren Hunderttausend Franken verursachen wird, muss von mehreren Gemeinden zusammen geplant und finanziert werden. Die Zeiten sind vorbei, wo jede Gemeinde derartige Projekte für sich alleine realisieren konnte. Für mich ist es naheliegend, dass ein solches Projekt im Rahmen der Birsstadt geprüft und gegebenenfalls realisiert werden muss. Die Birsstadt-Gemeinden haben im Sommer 2008 neben anderen Projekten auch eine gemeinsame Sportanlagenplanung beschlossen. Heute ist GR Paul Wenger als Vertreter Reinachs in dieser Arbeitsgruppe und wird die Bedürfnisse unserer Gemeinde einbringen.

Doch zurück zur Verknüpfung Gartenbad – Hallenbad. Die Becken und die Garderoben des Gartenbads müssen dringend saniert werden, unabhängig von der Frage nach einem Hallenbad. Selbst wenn je ein Hallenbad kommen sollte, so dauert dies noch Jahre. So lange können wir mit der Sanierung nicht warten. Es gibt auch gar keinen sachlichen Zusammenhang, die beiden Projekte zu verknüpfen; Synergien bestünden allenfalls bei den Garderoben. Doch der entscheidende Punkt ist: Das Gartenbad ist kein geeigneter Standort für ein Hallenbad! Es fehlt unter anderem der Platz für eine Halle mit einem 50m-Becken, wie dies von den Initianten gefordert wird; ein 50m-Becken bedingt eine Halle von etwa 50m x 100m. Wo soll die hin? Und selbst wenn sie Platz hätte: Ein Hallenbad muss gut erschlossen, regional gut erreichbar sein (eine Voraussetzung, um allenfalls kantonale Gelder zu erhalten) – eine weitere Bedingung, die beim Gartenbad nicht erfüllt ist. Hier würde die Erschliessung mitten durch Wohngebiet erfolgen. Ich bezweifle, dass die Anwohner viel Freude hätten.

Fazit: Die Forderung nach einem Hallenbad ist legitim und soll ernsthaft regional geprüft werden. Das Sanierungsprojekt Gartenbad deswegen abzulehnen oder zu verzögern wäre fatal und kurzsichtig.

Medienecho: BaZ_100201_Hallenbad.