Integration
Neujahrsansprache 2010
03.01.2010 Abgelegt in:Reinach

Wenn ich dieses, nicht unbedingt erbauliche Thema ins Zentrum meiner Neujahrsansprache gestellt habe, dann aus der Sorge heraus, dass wir uns in den nächsten Jahren unnötigerweise beim Thema Ausländer aufreiben werden. Es gibt zweifellos Probleme, aber diese sind lösbar. Das friedliche Zusammenleben aller Bevölkerungsgruppen in der Schweiz ist für unser Land überlebenswichtig. Keine Gruppierung, keine Partei darf das Thema zur eigenen Profilierung missbrauchen. Nur wenn wir unvoreingenommen handeln und die Probleme beim Namen nennen, werden wir gute Lösungen finden.
Offensichtlich beschäftigt das Thema nach wie vor auch andere Leute. So äussert sich der Arbeitgeberpräsident Thomas Daum in der BaZ vom 5.1.2010 besorgt über die Emotionalisierung der Politik und die Annahme der Minarett-Initiative: BaZ_100105_Daum.
Zum nebenstehenden Bild: «Allah ist der Grösste...» heisst es auf dieser Säule. Und die Säule steht in der katholischen Kirche in Palermo auf Sizilien - seit vielen hundert Jahren. Wieso sollen Christen und Muslime nicht miteinander auskommen können?
Ausländerstimmrecht ohne Chance
Mein Vorstoss zur Einführung des Ausländerstimmrechts auf Gemeindestufe ist vom Landrat nicht unterstützt worden. Mit der Motion, mitgetragen von Jaqueline Simonet (CVP), Madeleine Göschke (Grüne) und Werner Rufi (FDP), wollten wir es den Gemeinden ermöglichen, auf Gemeindeebene das Ausländerstimmrecht einzuführen – freiwillig, natürlich. Aber wie Jürg Gohl in seinem Kommentar in der BZ schreibt: «Die Gegner des Ausländerstimmrechts und ihre Angst vor dem Neuen waren gestern stärker als ihre Argumente». Der Preis für das originellste Gegenargument geht wieder mal an die SVP, resp. ihren Fraktionschef Thomas de Courten. Er argumentierte, dass sich die Ausländer in den Gemeinden organisieren und die Zwangsehe einführen könnten. Das ist kein Witz und kann in der BaZ oder im Landratsprotokoll nachgelesen werden. Somit dürfen zwar die Deutschen, Franzosen, Engländer, Amerikaner, Japaner etc. weiterhin in der Gemeinde Steuern bezahlen, aber mitreden dürfen sie auch bei kommunalen Angelegenheiten nicht. Schliesslich wollen wir nicht, dass bei uns wie in Deutschland, Frankreich, England, Amerika oder Japan die Zwangsehe eingeführt wird!
Die Berichte in den Medien: BZ_090508_Auslaenderstimmrecht, BaZ_090508_Auslaenderstimmrecht, Reinacher Zeitung.
Die Berichte in den Medien: BZ_090508_Auslaenderstimmrecht, BaZ_090508_Auslaenderstimmrecht, Reinacher Zeitung.
Ausländerstimmrecht in Gemeinden
Ich habe an der gestrigen Landratssitzung zusammen mit Jacqueline Simonet (CVP), Werner Rufi (FDP) und Madeleine Göschke (Grüne) eine Motion zur Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts (2008/332) eingereicht. Worum geht es?
Unser Bild der Ausländer ist geprägt von Problemfällen: nicht integrierte, schlecht ausgebildete, eventuell arbeitslose oder sogar straffällig gewordene Ausländer. Dieses Bild ist aber einseitig. Ein grosser Teil der ausländischen Bevölkerung verursacht nicht nur keine Probleme, sondern ist für unser Land überlebenswichtig. Was würde unsere Wirtschaft ohne die gut ausgebildeten ausländischen Arbeitskräfte machen? Wie könnten die internationalen Firmen ohne ausländische Fachleute überleben?
Die Mehrzahl dieser Ausländer arbeitet nicht nur hier, sondern bezahlt hier auch Steuern, engagiert sich in Vereinen oder im sozialen Bereich und stellt eine Bereicherung für unsere Region dar. Was sie aber nicht haben, sind Mitbestimmungsrechte. Das ist stossend und behindert die Integration, das Gefühl, vollwertig zu sein, dazu zu gehören.
Ein erster Schritt in Richtung Wertschätzung gegenüber ausländischen MitbewohnerInnen ist die Einführung des Stimmrechts auf kommunaler Ebene. Dazu wäre als erstes eine Änderung der Kantonsverfassung nötig, welche es den Gemeinden erlauben würden, ein kommunales Ausländerstimmrecht einzurichten. Die entsprechenden Verfassungsartikel müssten die näheren Bedingungen festlegen, unter denen das Stimmrecht erteilt wird, wie beispielsweise die Niederlassungsbewilligung oder die Mindestaufenthaltsdauer in der Schweiz. Grundsätzlich könnte das Mitbestimmungsrecht natürlich auch erworben werden, indem sich AusländerInnen einbürgern lassen. In unserer mobilen Zeit sind dieser Möglichkeit aber Grenzen gesetzt; viele Leute halten sich im Laufe ihres Lebens in mehreren Ländern auf. Zudem erlauben nicht alle Länder Doppel-Staatsbürgerschaften. Und schliesslich gibt es in der Schweiz Bestrebungen, die Schranken für die Einbürgerungen zu erhöhen; ein beschränktes Ausländerstimmrecht könnte hier einen Ausweg bieten.
Für unsere Region sind die ausländischen Arbeitskräfte überlebenswichtig und eine soziale und kulturelle Bereicherung. Nur wenn wir für diese Leute attraktiv bleiben, kann auch unsere Wirtschaft prosperieren. Davon zeugen nicht nur die Internationalen Schulen in Reinach und Aesch, sondern auch Zahlen: In Reinach ist beispielsweise Englisch die vierthäufigste Muttersprache – noch vor dem Französischen. Die Einführung des Ausländerstimmrechts, zumindest auf Gemeindeebene, wäre ein wichtiges Signal an unsere ausländischen MitbewohnerInnen, ein Beitrag zur Erhöhung der Standortattraktivität.
Mit unserer Motion fordern wir den Regierungsrat auf, eine Vorlage zur Änderung der §§21-23 der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte in dem Sinne auszuarbeiten, dass Gemeinden die Möglichkeit haben, das Ausländerstimmrecht (inkl. passivem Wahlrecht) auf kommunaler Ebene einzuführen.
Bis es aber soweit ist, dass in einer Gemeinde tatsächlich Ausländer stimmberechtigt sind, dauert es wohl noch ein paar Jahre und ist auch noch eine Volksabstimmung nötig (Änderung der Kantonsverfassung). Und ganz nebenbei: Unser Kanton wäre auch nicht der erste, der das kommunale Ausländerstimmrecht einführen würde. Mehrere Kantone kennen bereits heute dieses Recht. Auf Kantonsebene sind es JU und NE, auf kommunaler Ebene FR, BS, AR, GR, VD, NE, GE und JU. Auch ausserhalb der Schweiz gibt es bereits 45 Demokratien, die mehr oder weniger weit gehende Formen des Ausländerstimmrechts praktizieren.
Der Bericht in den Medien: BaZ_081212_Auslaenderstimmrecht.
Unser Bild der Ausländer ist geprägt von Problemfällen: nicht integrierte, schlecht ausgebildete, eventuell arbeitslose oder sogar straffällig gewordene Ausländer. Dieses Bild ist aber einseitig. Ein grosser Teil der ausländischen Bevölkerung verursacht nicht nur keine Probleme, sondern ist für unser Land überlebenswichtig. Was würde unsere Wirtschaft ohne die gut ausgebildeten ausländischen Arbeitskräfte machen? Wie könnten die internationalen Firmen ohne ausländische Fachleute überleben?
Die Mehrzahl dieser Ausländer arbeitet nicht nur hier, sondern bezahlt hier auch Steuern, engagiert sich in Vereinen oder im sozialen Bereich und stellt eine Bereicherung für unsere Region dar. Was sie aber nicht haben, sind Mitbestimmungsrechte. Das ist stossend und behindert die Integration, das Gefühl, vollwertig zu sein, dazu zu gehören.
Ein erster Schritt in Richtung Wertschätzung gegenüber ausländischen MitbewohnerInnen ist die Einführung des Stimmrechts auf kommunaler Ebene. Dazu wäre als erstes eine Änderung der Kantonsverfassung nötig, welche es den Gemeinden erlauben würden, ein kommunales Ausländerstimmrecht einzurichten. Die entsprechenden Verfassungsartikel müssten die näheren Bedingungen festlegen, unter denen das Stimmrecht erteilt wird, wie beispielsweise die Niederlassungsbewilligung oder die Mindestaufenthaltsdauer in der Schweiz. Grundsätzlich könnte das Mitbestimmungsrecht natürlich auch erworben werden, indem sich AusländerInnen einbürgern lassen. In unserer mobilen Zeit sind dieser Möglichkeit aber Grenzen gesetzt; viele Leute halten sich im Laufe ihres Lebens in mehreren Ländern auf. Zudem erlauben nicht alle Länder Doppel-Staatsbürgerschaften. Und schliesslich gibt es in der Schweiz Bestrebungen, die Schranken für die Einbürgerungen zu erhöhen; ein beschränktes Ausländerstimmrecht könnte hier einen Ausweg bieten.
Für unsere Region sind die ausländischen Arbeitskräfte überlebenswichtig und eine soziale und kulturelle Bereicherung. Nur wenn wir für diese Leute attraktiv bleiben, kann auch unsere Wirtschaft prosperieren. Davon zeugen nicht nur die Internationalen Schulen in Reinach und Aesch, sondern auch Zahlen: In Reinach ist beispielsweise Englisch die vierthäufigste Muttersprache – noch vor dem Französischen. Die Einführung des Ausländerstimmrechts, zumindest auf Gemeindeebene, wäre ein wichtiges Signal an unsere ausländischen MitbewohnerInnen, ein Beitrag zur Erhöhung der Standortattraktivität.
Mit unserer Motion fordern wir den Regierungsrat auf, eine Vorlage zur Änderung der §§21-23 der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte in dem Sinne auszuarbeiten, dass Gemeinden die Möglichkeit haben, das Ausländerstimmrecht (inkl. passivem Wahlrecht) auf kommunaler Ebene einzuführen.
Bis es aber soweit ist, dass in einer Gemeinde tatsächlich Ausländer stimmberechtigt sind, dauert es wohl noch ein paar Jahre und ist auch noch eine Volksabstimmung nötig (Änderung der Kantonsverfassung). Und ganz nebenbei: Unser Kanton wäre auch nicht der erste, der das kommunale Ausländerstimmrecht einführen würde. Mehrere Kantone kennen bereits heute dieses Recht. Auf Kantonsebene sind es JU und NE, auf kommunaler Ebene FR, BS, AR, GR, VD, NE, GE und JU. Auch ausserhalb der Schweiz gibt es bereits 45 Demokratien, die mehr oder weniger weit gehende Formen des Ausländerstimmrechts praktizieren.
Der Bericht in den Medien: BaZ_081212_Auslaenderstimmrecht.