Finanzausgleichsgesetz muss dringend revidiert werden

Gestern hat der Regierungsrat seine Revision des Finanzausgleichsgesetzes bekannt gegeben und gleichzeitig die Zahlen für den Finanzausgleich 2011 veröffentlicht. Lesen Sie mehr...

Grillieren oder Probleme lösen

Zwei wichtige politische Themen der letzten Monate – Finanzausgleich und Theaterbeitrag – haben es gezeigt: Es gibt Probleme zwischen Agglo- und Landgemeinden und zwischen Geber- und Nehmergemeinden. Diese Probleme sind nicht unlösbar, aber ernst zu nehmen. Lesen Sie mehr...

Es geht mehr als nur um einen höheren Beitrag ans Theater

Mein GP-Kollege aus Arlesheim, Kalle Zeller, hat mit einer Äusserung, die kürzlich in der BaZ zu lesen war, in ein Wespennest gestochen. Im Zusammenhang mit der umstrittenen Baselbieter Beitragserhöhung ans Stadttheater Basel meinte er: Sollte das Obere Baselbiet wieder einmal das Untere Baselbiet überstimmen und die Beitragserhöhung abgelehnt werden, dann werde Arlesheim zukünftig seinen Beitrag an den Finanzausgleich direkt ans Basler Theater überweisen, statt damit im Oberbaselbiet überdimensionierte Mehrzweckhallen zu finanzieren. «Das Theater liegt uns wesentlich näher als die Mehrzweckhallen im Oberbaselbiet.» Lesen Sie mehr...

Gemeindeinitiative will Finanzausgleich in vernünftige Bahnen lenken

Der basellandschaftliche Finanzausgleich ist aus dem Ruder gelaufen. Die 19 Gebergemeinden sollen jetzt plötzlich 67 statt 47 MCHF bezahlen. Das kann nicht sein. Jetzt wehren sich die Gebergemeinden und starten eine Gemeindeinitiative. Lesen Sie mehr...

Werden Gemeindefusionen zu einem Thema?

Die Rücktritte des Gemeindeverwalters und zweier Gemeinderäte in Zunzgen hat die BZ zur Frage veranlasst, ob Gemeindefusionen im Kanton BL zu einem Thema werden könnte. Lesen Sie meine Meinung dazu. Lesen Sie mehr...

Finanzausgleich: Ja zur Solidarität - Nein zum Schröpfen der Gebergemeinden

Eigentlich ist der Finanzausgleich zwischen reicheren und ärmeren Gemeinden richtig und nötig: Wer viel hat und mit einfacheren Rahmenbedingungen Wirtschaften kann, soll jenen geben, die es schwerer haben. Aber jedes System kann auch überstrapaziert werden. So geschehen in BL. Bereits im Gesetzgebungsprozess im Landrat habe ich darauf hingewiesen, dass das Baselbieter System von einem falschen Ansatz ausgeht. Leider hat das niemand geglaubt, bis diesen Sommer die Zahlen der Ausgleichszahlungen bekannt wurden. Jetzt sind den Gebergemeinden die Augen aufgegangen. Anders als ursprünglich vorgesehen, müssen sie plötzlich 67 statt 47 MCHF aufbringen. Das hat in vielen Gebergemeinden die Budgets völlig durcheinander gebracht. Das Gute an diesen extremen Zahlen: Die Gebergemeinden sind aufgewacht und versuchen jetzt mittels Gemeindeinitiative, die schlimmsten Auswüchse zu korrigieren. Mehr dazu im neuen Jahr.

Medienecho: BaZ_101221_FA.

Neugestaltung Finanzausgleich: Eine Monstervorlage

Nicht nur der Name «Gesetz über die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) und die Lastenverteilung auf Kanton und Gemeinden» ist monströs, auch der Inhalt hat es in sich: nicht weniger als 10 Gesetze und 2 Dekrete werden geändert oder abgeschafft, um den NFA im Kanton Baselland umzusetzen. Aus der Sicht der SP sind dabei die Änderungen im Bereich der Spitex sowie der Altersbetreuung- und -pflege zentral.

Spitex
Der Bund hat sich mit dem NFA ganz aus der Spitex verabschiedet und der Kanton ist dabei, das gleiche zu tun. Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, dass die Gemeinden, welche auch bisher schon die wichtigsten Träger der Spitex waren, jetzt alleine zuständig sind und die Restkosten tragen. Nicht einverstanden war die SP mit der Absicht der Regierung, das Spitex-Gesetz ersatzlos aufzuheben. Zum Glück ist es gelungen, die wichtigsten Eckpfeiler neu im Gesundheitsgesetz zu verankern: Koordinationsauftrag, minimales Leistungsangebot für alle und die Pflicht zur Qualitätssicherung. Dass der Kanton den Gemeinden die Spitex-Kosten von rund 8 Millionen CHF jährlich über veränderte EL-Anteile wieder rückerstattet, ist nur recht und billig.

Altersbetreuung und -pflege
Die zweite wichtige Änderung betrifft die Kostenübernahme im Bereich der Alterspflege und -betreuung. Da es in Zukunft bei den Ergänzungsleistungen (EL) keine absolute Obergrenze mehr geben soll, werden die bisherigen Gemeindebeiträge zur Deckung der Restkosten entfallen. Zwangsläufig gelten aber neu auch die Regelungen der EL für den Vermögensverzehr, die Anrechnung ehemals selbst bewohnter Liegenschaften und die Anrechung von Schenkungen. Die EL ist hier restriktiver, als es in Baselland bisher Praxis war. Konkret: Bevor die öffentliche Hand in die Lücke springt, wird das Vermögen der pflegebedürftigen Personen stärker beansprucht, als bisher. Wir sind wir der Meinung, dass diese (eidgenössische) Neuregelung vertretbar ist: Es entspricht nicht sozialdemokratischer Politik, dass die öffentliche Hand mit Steuergeldern Leute unterstützt, nur um die Erben zu schonen. Selbstverständlich kann es zu einigen zusätzlichen Härtefällen kommen. Gegenwärtig wird aber das EL-Gesetz auf Bundesebene revidiert, um genau diese Härtefälle zu entschärfen.

Fazit
Wie jeder grosse Wurf ist auch dieser ein Kompromiss zwischen den verschiedensten Interessengruppen. Insgesamt überwiegen aber die Vorteile und die SP kann hinter dem Gesetz stehen und wird es in der zweiten Lesung unterstützen.