Raumplanungs- und Baugesetz

Salopper Umgang mit unseren Gesetzen

Nicht wirklich überraschend, aber dennoch erschütternd: Die Baselbieter Regierung geht sehr locker mit unseren Gesetzen um. Das haben wir bei der Verletzung der Ausstandspflicht von RR Krähenbühl in der Angelegenheit Kaphaltestelle gesehen, das zeigt sich beim Erteilen von Baubewilligungen für Läden in der Industrie- und Gewerbezone und das ist beim unrechtmässigen Festklammern am Bausparmodell nicht anders! In allen drei Fällen hat der Regierungsrat klar gegen das Gesetz verstossen (BaZ_090603_RegierungBL).

Ob man das als pragmatischen Übereifer oder als eine Baselbieter Form von Bananenrepublik (BaZ_090602_Bananenrepublik) bezeichnet, ist letztendlich Ansichtssache. Was mich stört bringt wohl dieser Kommentar auf BaZ Online auf den Punkt: «Dann freue ich mich schon, beim nächsten Harassenlauf in ein paar Vorgärten zu pinkeln und meine Bierflaschen einfach in die Birs zu schmeissen. Warum soll ich mich an Regeln halten, wenn es nicht mal die Regierung tut. Ich bin ja nur pragmatisch, unabhängig und alles andere als kleinlich!» Eine Regierung, welche die Gesetze derart locker auslegt und ihrer eigenen Ideologie unterordnet hat es schwer, in der Öffentlichkeit glaubhaft Recht und Ordnung zu vertreten.

Schlaumeier Aldi

Discounter Aldi stellt uns auf die Probe: Fallen sie auf den Trick rein oder nicht? Wir fallen nicht darauf rein, lieber Aldi!

Worum geht es? Der Landrat hat am 16.10.2008 entschieden, dass Läden in der Industrie- und Gewerbezone ein Quartierplanverfahren benötigen, wenn sie grösser als 500 m2 sind (Landratsvorlage und -entscheid). Das ist gut so! Grundsätzlich gehören Läden in die Ortszentren und nicht in die Industrie- und Gewerbezonen. Dafür gibt es gute Gründe. Die Ortszentren liegen näher bei den Leuten und sind besser mit dem ÖV erschlossen. Kunden, die dort einkaufen, sind nicht zwingend auf das Auto angewiesen, was wiederum den Verkehr reduziert und auch älteren Leuten das Einkaufen ermöglicht. Läden in der Industrie- und Gewerbezone konkurrenzieren zudem die bestehenden Läden in den Ortszentren auf unfaire Weise, u.a. deshalb, weil dort das Land, und damit die Kosten, tiefer sind als in den Zentren. Läden in der Industrie- und Gewerbezone sind nur sinnvoll, wenn sie der Versorgung der dort Arbeitenden dienen oder allenfalls für sogenannte Tankstellenshops.

Mit dem Quartierplanverfahren wird sichergestellt, dass Läden in der Industrie- und Gewerbezone möglichst gut und umfassend geplant werden. So wird beispielsweise die Verkehrserschliessung, die Belastung der Knoten oder die Parkierung sauber abgeklärt und geregelt. Aber das Quartierplanverfahren bringt auch Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bevölkerung mit sich und ist deshalb bei den Promotoren von Einkaufszentren nicht sonderlich beliebt.

Und jetzt zu Aldi. Aldi möchte gerne in der Industrie- und Gewerbezone von Aesch einen Laden bauen und hat dazu vor einiger Zeit bereits ein Projekt ausgearbeitet, das weit mehr als 500 m2 Verkaufsfläche ausweist. Nach dem Landratsbeschluss vom 16.10.2008 bedingt aber ein solches Projekt ein Quartierplanverfahren, wie oben erklärt. Was macht jetzt Aldi? Statt sein Projekt über ein Quartierplanverfahren genehmigen zu lassen reicht Aldi ein normales Baugesuch für ein Projekt ein, das sich äusserlich kaum vom bisherigen unterscheidet. Nur im Innern werden jetzt plötzlich Flächen für Produkte des aperiodischen Bedarfs (gibt es nach Raumplanungs- und Baugesetz gar nicht) oder für den Kassen- und Eingangsbereich separat ausgweiesen und – abrakatabra – die Nettoverkaufsfläche ist nur noch 495 m2 gross und damit, so meint Aldi, nicht mehr quartierplanpflichtig. Das glauben zumindest die Promotoren. Ob das rechtens ist – ich bezweifle dies – werden wir wohl bald erfahren. Verschiedene Organisationen und Privatpersonen haben bereits Einsprache gemacht. Ich bin gespannt, wie das Bauinspektorat und allenfalls die Gerichte entscheiden.

Zum Hintergrund: Über diesen link erfahren Sie mehr zur Frage, weshalb der Kanton, resp. das Bauinspektorat jahrelang Läden in der Industrie- und Gewerbezone bewilligt hat, obwohl ein Entscheid des Verwaltungsgerichtes dies klar als unzulässig bezeichnet hat.

Medienecho: BaZ_090124_Aldi, BaZ_090205_Laeden.

Unrechtmässige Läden in der Industrie- und Gewerbezone?

Seit 2001 ist es klar: Das (heutige) Kantonsgericht hat entschieden, dass in der Wohn- und Gewerbezone keine Verkaufsläden gebaut werden dürfen. Ob das richtig ist oder nicht, darüber lässt sich streiten. Ich bin der Meinung, Läden bis 500 m2 (Tankstellenshops oder Läden für die Versorgung der Erwerbstägigen sollen in der I/G-Zone Platz finden. So hat denn auch kürzlich der Landrat entschieden.

Tatsache bleibt aber, dass das Bauinspktorat über Jahre hinweg Aldi-Läden und dergleichen in der I/G-Zone bewilligt hat, wohlwissend, dass dies gemäss Gerichtsentscheid nicht zulässsig wäre. Isaak Reber hat in dieser Sache interpelliert. Von Reue oder Einsicht ist in der Antwort nichts zu finden. Beachtenswert finde ich insbesondere die Aussage, mit dieser Praxis habe man dem «Lädelisterben» entgegenwirken wollen. Genau das Gegenteil ist aber der Fall: Läden in der I/G-Zone profitieren von tieferen Landpreisen als im Zentrum und konkurrenzieren die Läden im Zentrum. Deshalb meine ich, in der I/G-Zone sollten ohne Quartierplan nur Läden zugelassen werden, welche den Bedarf der dort Berufstätigen oder der Tankstellenshops abdeckt.

Bedenklich finde ich als Nicht-Jurist, aber jemand, der bisher geglaubt hat, Gesetze seien (von allen) ernst zu nehmen, die folgende Aussage: «Es wurde bundesgerichtlich wiederholt festgehalten, dass eine dauernd entgegen den Wortlaut oder einer anderen Auslegung des Gesetzestextes fortgeführte Verwaltungspraxis der Behörden zulässig ist bei Beachtung der Rechtsgleichheit». Im Klartext: Die Verwaltung muss das Gesetz nicht einhalten, solange es alle gleich (ungesetzlich) behandelt. Das kann ja wohl nicht sein! Soll noch einer behaupten, wir bräuchten das Verbandsbeschwerderecht nicht mehr!

Hier die Antwort der Regierung.

Der Bericht in den Medien: BZ_081112_Baubewilligungen.

Kritik an regierungsrätlicher Revision des Bau- und Raumplanungsgesetzes

Durch eine Gesetzesänderung möchte es der Regierungsrat möglich machen, dass auch in der Industrie- und Gewerbezone ohne Quartierplanverfahren Verkaufsflächen von bis zu 1000 m2 möglich werden. Das ist der falsche Weg, meine ich.

Es macht Sinn, dass zukünftig in der Industrie- und Gewerbezonen «Güter des täglichen Bedarfs» eingekauft werden können. Dies entspricht einerseits dem Bedürfnis der dort Arbeitenden, andererseits gehören auch die sogenannten «Tankstellen-Shops» in diese Zone. Für diese Läden genügt aber i.d.R. eine maximale Fläche von 500 m2, wie dies der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsvorlage zur Gesetzesänderung vor einigen Monaten auch vorgeschlagen hat. Die Vorlage sah auch vor, dass, wenn die 500m2 nicht reichen, über ein Quartierplanverfahren grössere Verkaufsflächen möglich sind. Es ist wichtig und richtig, dass grössere Verkaufsflächen eines Quartierplanverfahrens bedürfen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die negativen Auswirkungen, wie Lärm, Verkehr etc., minimiert werden.

Jetzt will die Regierung plötzlich Verkaufsflächen bis 1000 m2 ohne Quartierplanverfahren zulassen. Damit würden Tür und Tor geöffnet, dass Discounter wie Aldi und Lidl ohne sorgfältige Planung ihre Läden in der Industrie- und Gewerbezone bauen können. Das ist fatal. Es sollte immer noch unser Bestreben sein, den Detailhandel wenn möglich im Ortszentrum anzusiedeln oder zumindest so nahe bei den Leuten wie möglich. Ich werde mich deshalb gegen die vorgeschlagene Lösung einsetzen: Verkaufsflächen in der Industrie- und Gewerbezone ja, aber nur bis maximal 500 m2. Wer grossflächiger bauen will, der soll die erhöhten Anforderungen eines Quartierplanes erfüllen müssen.

Der Zeitungsbericht dazu: BaZ_080611_Verkaufsflaechen.

Baubewilligungsgebühren sind angemessen

Die Höhe der Baubewilligungsgebühren gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen. Bei Grossprojekten können die Gebühren weit höher sein, als die aktuellen Kosten seitens Bewilligungsbehörde. Gebühren bei Kleinprojekten, wie Mobilfunkantennen oder Anbauten an Einfamilienhäuser, sind dagegen nicht kostendeckend. Mit einem Vorstoss habe ich names der Bau- und Planungskommission einen Bericht zu diesem Thema verlangt. Dieser Bericht liegt jetzt vor.

Der Bericht zeigt, dass kein Handlungsbedarf besteht. Zwar sind die Gebühren bei Grossprojekten tatsächlich höher als die Kosten. Aber das Äquivalenzprinzip, das der Berechnung zugrunde liegt, berücksichtigt nicht nur die anfallenden Kosten sondern auch den zu erwartenden Nutzen - und der ist in der Regel natürlich auch höher als bei Kleinprojekten.

Kostendeckung ist dagegen bei Kleinprojekten kaum möglich. Die Baubewilligungsgebühr würde so hoch, dass wahrscheinlich zunehmend ohne Baugesuch gebaut würde. Und das wäre sicher nicht im öffentlichen Interesse. Denn Baubewilligungen verursachen nicht einfach nur kosten, sondern sie nützen auch. Sie stellen sicher, dass gesetzliche Bestimmungen zum Schutze des Menschen und der Umwelt eingehalten werden. Der Nutzen der mit einer Baubewilligung verbundenen Beratung darf nicht unterschätzt werden. Unter diesem Aspekt ist es gerechtfertigt, wenn die Gebühren bei kleineren Projekten nicht kostendeckend sind. Das schliesst nicht aus, dass in bestimmten Fällen, wie z.B.Mobilfunkantennen, deren Verfahren mit sehr hohen Kosten verbunden sind, Gebührenerhöhungen vorgenommen werden.

Verfahrensbeschleunigung bei Baurekursen

Ich habe 2005 mit einem Vorstoss vom Regierungsrat Abklärungen zur Frage verlangt, wie die Fristen bei Baurekursen verkürzt werden könnten. Jetzt liegt die Antwort vor. Kurz zusammengefasst ist das Ergebnis folgendes: Hauptgründe langer Verfahrensfristen sind mangelhafte Baueingaben durch die Bauherrschaften, weitreichende Einsprachemöglichkeiten von Nachbarn und komplexe Vorschriften. Mitverantwortlich für schleppende Verfahren ist die Überlastung der Baurekurskommission und die aufwändigen Begründungen ihrer Entscheide. Hier sind Verbesserungen möglich, wie dem Bericht der BPK entnommen werden kann. Folgerichtig verlangt der Landrat in diesem Punkt vom Regierungsrat konkrete Vorschläge.

Keine einfache Lösung gibt es hingegen bei der Hauptursache der Einsprache- und Beschwerdeflut: In unserem Land hat es Tradition, dass alle Bauvorhaben publiziert werden müssen und Nachbarn das Recht haben, gegen Bauprojekte zu intervenieren, wenn sie tangiert sind. Dieses (Bundes-)Recht müsste massiv eingeschränkt werden, wenn die Anzahl der Einsprachen / Beschwerden signifikant abnehmen soll. Aber wollen wir das? Falls nicht, dann müssen wir auch den Preis dafür bezahlen: längere Verfahrensdauern.

Was einmal mehr deutlich wird: Das von rechten Kreisen immer wieder angegriffene Verbandsbeschwerderecht ist nur marginal «mitverantwortlich» für schleppende Verfahren. Weniger als 1% aller Verzögerungen gehen auf das Konto von Verbandsbeschwerden. Wer ernsthaft Verfahren beschleunigen will, der muss nicht das Verbandsbeschwerderecht bekämpfen, sondern die Einsprachemöglichkeiten von Nachbarn. Aber wie gesagt: Wollen wir unsere eigenen Rechte einschränken? Beim nächsten Bauprojekt könnten wir die Nachbarn sein!

Der Zeitungsbericht dazu: BZ_080508_Baurekurse.

Keine Euro 08-Parkplätze ohne ordentliches Baubewilligungsverfahren

Die Polizei Basel-Landschaft möchte den temporären Parkplatz für die Euro 08 in Aesch um 440 Plätze vergrössern und beansprucht zusätzliche Landflächen auf Reinacher Boden. Der Gemeinderat hat den kantonalen Behörden mitgeteilt, dass es hierfür eine Baubewilligung braucht.

Da sie die Anzahl der an der Euro 08 zu erwartenden Fahrzeuge nur wage abschätzen kann, möchte die Polizei Basel-Landschaft den temporären Parkplatz in Aesch im 440 Einheiten bzw. um eine Hektare nach Reinach erweitern. Der Gemeinderat Reinach erhielt Ende Januar eine entsprechende schriftliche Anfrage. Anders als in den umliegenden Gemeinden ist in Reinach der Gemeinderat die zuständige Baubewilligungsbehörde. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass zu diesem Zweck ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen ist. Dabei stützt er sich auf das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz und die gängige Praxis. Zudem können so auch die allenfalls kritischen Stimmen aus der Bevölkerung verfahrensgerecht behandelt werden.

Die Medienberichte dazu: Beitrag Regionaljournal, BaZ_080223_Euro08, BaZ_080320_Parkplaetze.

Das Trauerspiel ums Verbandsbeschwerderecht geht weiter

Der Landrat hat am 10.4.2008 die Angriffe aufs Verbandsbeschwerderecht (vorläufig) abgewehrt. Leider nur vorläufig. Statt auf die Vorlage gar nicht erst einzutreten – es besteht ja kein Anlass dazu, da das Recht von den Umweltorganisationen nicht missbraucht wird – hat er die Vorlage an die Regierung zurückgewiesen. Die Regierung ist beauftragt, die Vorlage den (noch ausstehenden) nationalen Änderungen anzupassen und dem Landrat wieder vorzulegen. Bleibt nur zu hoffen, dass sich mit der Zeit doch noch Sachargumente gegen diese ewigen ideologisch begründeten Angriffe durchsetzen.

Der Bericht dazu: BaZ_080411_VBR.

Das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen steht unter Dauerbeschuss (Vorgeschichte). Obwohl schon x-mal bewiesen wurde, dass die Umweltorganisationen das Beschwerderecht sehr zurückhaltend einsetzen (neustes Beispiel ist der BaZ-Artikel vom 9.4.08, s. unten) und vor Gericht überdurchschnittlich oft Recht erhalten, wollen SVP, FDP und Teile der CVP dieses immer wieder abschaffen. Dabei hat die Antwort des Regierungsrates auf meine Interpellation klar gezeigt: Wer wirklich Bauprojekte beschleunigen und vereinfachen möchte, der müsste die allgemeinen Einsprachemöglichkeiten von Nachbarn einschränken; sie sind für rund 99% aller Einsprachen verantwortlich. Aber das will natürlich niemand! Das Verbandsbeschwerderecht ermöglicht den Umweltorganisationen, von einem Gericht prüfen zu lassen, ob der Staat bei der Erteilung von Bewilligungen das Umweltrecht korrekt anwendet. Wenn Gerichte den Verbänden überdurchschnittlich oft Recht geben müssen, dann sollten nicht die Umweltverbände an den Pranger gestellt werden, sondern jene Regierungen / Verwaltungen, welche zu Unrecht eine Bewilligung erteilt haben.

Brisant im vorliegenden Fall: Wie untenstehendem Zeitungsbericht zu entnehmen ist, engagiert sich die Wortführerin der Südumfahrungsgener, Elisabeth Schneider, an vorderster Front gegen das Verbandsbeschwerderecht und möchte sogar noch weiter gehen, als die Regierung. Da stimmt doch etwas nicht!

Die Artikel dazu: BaZ_080220_Verbandsbeschwerde, BaZ_080409_Verbandsbeschwerderecht.

Reinach. Ein halbes Jahrhundert Baugeschichte

Mit dem Buch «Reinach. Ein halbes Jahrhundert Baugeschichte» erscheint nach «Biografie einer Stadt vor der Stadt» und «Baukultur entdecken. Reinach BL» bereits die dritte Publikation zur baulichen Vergangenheit unserer Gemeinde innert kurzer Zeit. Und auch diese neuste Schrift vermittelt wieder spannende, neue und zum Teil unerwartete Einblicke in die Geschichte. Autorin ist die ehemalige Bauinspektorin von Reinach, Claudia Fetzer.

Interessant ist die Darstellung der Planungs- und Rechtskultur Reinachs. Es wird deutlich, wie immer wieder versucht wurde, sich den Entwicklungen und der neuen Zeit anzupassen. Das fängt mit der Aufgabe der Dreifelderwirtschaft an, als der Etter als älteste Siedlungsbegrenzung hinfällig wurde und damit plötzlich neue Regeln notwendig waren, um die Besiedlung zu lenken. Dass diese Regeln immer wieder überdacht und angepasst werden mussten, verwundert nicht. Dieser Prozess ist bis heute nicht abgeschlossen; auch wir suchen immer wieder nach Wegen, die Raumplanung griffiger zu gestalten.

Dass nicht alles, was wir heute erfinden neu ist, zeigt das «erste Energiegesetz» im Kanton von 1918: Um den Verbrauch von Brennmaterial einzuschränken, wurden Höchsttemperaturen erlassen, auf Toiletten tiefe 8°C!

Die Publikation macht auch deutlich, wie Masslosigkeit beim Ausscheiden von Bauzonen zu ungeregelter Entwicklung, Zersiedelung und leeren Gemeindekassen führen kann und wie schwierig es ist, solche Fehler später wieder zu korrigieren. Aus diesem Beispiel sollten wir unsere Lehren ziehen!

Ein letztes Beispiel sei schliesslich erwähnt, um zu zeigen, dass einige Probleme nach wie vor ungelöst sind: Die resignierende Feststellung des Gemeinderates von 1928 «Da die Gemeinde Reinach keine gesetzliche Grundlagen oder Vorschriften zur Bauverhinderung ... hat, steht es dem Gemeinderat nicht zu, die Erstellung dieses Baues zu verhindern» könnte auch in einem Gemeinderatsprotokoll von 2007 stehen. All zu oft müssen wir auch heute noch unbefriedigende Projekte genehmigen.

Wer die tief greifende Entwicklung der letzten drei Jahrhunderte, insbesondere aber das ungestüme Wachstum der letzten 50 Jahre vor Augen hat, der wundert sich kaum, dass Reinach heute kein harmonisch gewachsenes, idyllisches Dorf mehr ist. Umso wichtiger ist es, dass wir den noch vorhandenen Zeitzeugen vergangener Bauepochen in Reinach eine Chance geben. Sie zu erhalten ohne die Entwicklung der Stadt Reinach zu behindern, ist eine wichtige Aufgabe von Planung und Politik in den nächsten Jahren.

Das Buch ist im Stadtbüro der Gemeinde Reinach für 30 Franken erhältlich.

Fancamp: Reinach erhebt vorsorglich Einsprache

Entgegen früheren Absichten sieht sich der Gemeinderat Reinach gezwungen, gegen das Baugesuch für das Fancamp in Aesch vorsorglich Einsprache zu machen. Dies nicht deshalb, weil der Gemeinderat gegen das Fancamp wäre. Vielmehr geht es darum, dass das Baugesuch unvollständig ist und keine Angaben zur geplanten Erschliessung, zum Verkehrskonzept oder zur Sicherheit enthält. Diese Angaben müssten zwingend vorliegen, um das Projekt und seine Auswirkungen auf die Nachbarschaft beurteilen zu können.

Unabhängig vom mangelhaften Baugesuch für das Fancamp bin ich nach wie vor der Meinung, dass es auch für die 5000 geplanten Parkplätze eine Baubewilligung bräuchte. RR Krähenbühl hat auf eine entsprechende Frage meinerseits im Landrat die Meinung vertreten, eine solches Baugesuch sei nicht notwendig. Die Antwort ist wenig überzeugend: Sie widerspricht meines Erachtens klar den Bestimmungen des Raumplanungs- und Baugesetzes. §120 Abs. 4 regelt klar, in welchen Fällen es keine Baubewilligung braucht: weder Parkplätze noch temporäre Bauten werden dort erwähnt. Auch § 94 der Verordnung zum RBG, welcher alle Bauten und Anlagen auflistet, die keine Baubewilligung benötigen, enthält keine Hinweise auf Parkplätze und / oder temporäre Bauten. Anwendbar wäre allenfalls §85 der Verordnung, welche besagt, dass für Bauten und Anlagen, welche befristet aufgestellt werden, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen und Abweichungen von den Baupolizeivorschriften gestattet sind. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, kann aber nur festgestellt werden, wenn ein ordentliches Baugesuch eingereicht und geprüft wird.

Schliesslich bittet der Gemeinderat den Regierungsrat und die Organisatoren einmal mehr, die (Reinacher) Bevölkerung vor Ort über das Projekt zu informieren. Nur so können die Befürchtungen der Bevölkerung vielleicht beseitigt werden.

Die Medienmitteilung vom 4.10.07: MM_Fancamp_Euro_08_071004 ; Zeitungsartikel: REIZ_071012_Zeltstadt

Euro 08 und Baubewilligungen

Gemäss Zeitungsberichten werden die Baubewilligungen für die Euro 08 zu einem grossen Problem. Offensichtlich haben die Verantwortlichen es versäumt, rechtzeitig die Projekte der Bevölkerung vorzustellen, diese einzubeziehen und die Baugesuche einzureichen. Das könnte sich jetzt rächen. In der Bevölkerung beginnt sich bereits der Widerstand zu organisieren, beispielsweise im Gebiet Fiechten, angrenzend an das für die Parkplätze und das Fancamp vorgesehene Areal. Ich habe deshalb den Regierungsrat um Beantwortung einiger Fragen rund um das Baubewilligungswesen für Euro 08 gebeten (Landratssitzung vom 20.9.2007).
 
Die Antworten sind wenig überzeugend: Für die 5000 Parkplätze wird keine Baubewilligung verlangt. Dies widerspricht meines Erachtens klar den Bestimmungen des Raumplanungs- und Baugesetzes. §120 Abs. 4 regelt klar, in welchen Fällen es keine Baubewilligung braucht: weder Parkplätze noch temporäre Bauten werden dort erwähnt. Auch § 94 der Verordnung zum RBG, welcher alle Bauten und Anlagen auflistet, die keine Baubewilligung benötigen, enthält keine Hinweise auf Parkplätze und / oder temporäre Bauten. Anwendbar wäre allenfalls §85 der Verordnung, welche besagt, dass für Bauten und Anlagen, welche befristet aufgestellt werden, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen und Abweichungen von den Baupolizeivorschriften gestattet sind. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, kann aber nur festgestellt werden, wenn ein ordentliches Baugesuch eingereicht und geprüft wird.

Für das Fan-Camp soll zwar eine Baubewilligung notwendig sein, aber es ist denkbar, dass einer Einsprache die aufschiebende Wirkung abgesprochen wird und somit der Entscheid durchaus auch erst nach der Euro 08 gefällt wird. Meine Befürchtungen – ich habe sie schon oft geäussert (frühere Beiträge) – bleiben damit bestehen:

  • Die Euro 08-Verantwortlichen haben es bis heute versäumt, die betroffene Bevölkerung von Aesch und Reinach über ihre Pläne rechtzeitig zu informieren, ihre Bedenken ernst und ihre Anliegen entgegen zu nehmen, um gemeinsam nach vernünftigen Lösungen zu suchen. Die Folgen sind absehbar: Der Widerstand in der Bevölkerung formiert sich bereits. Das ist schade und unnötig.
  • Langfristig kommt der Staat in ein Rechtfertigungsproblem: Wieso muss ein Hausbesitzter, der einen kleinen Geräteschuppen anbauen will, eine Baubewilligung einholen und ein gigantisches Vorhaben wie Euro 08 braucht dies nicht oder nur teilweise? Da greift auch die Begründung zu kurz, dass die Einrichtungen nicht dauerhaft seien. Dieses Argument müsste ja dann für Parkplätze und Fancamp gelten. Zudem sind die Auswirkungen durchaus nicht auf 2 Wochen beschränkt. Es wird beisspielsweise hektarweise Ackerland umgenutzt und die Einrichtungen liegen in oder neben Gewässerschutzzonen.

Ich bin nicht gegen die Euro 08 eingestellt und ich bin auch kein Gegner eines Fan-Camps. Ich habe auch akzeptieren müssen, dass die Organisatoren nichts zugunsten der lokalen Bevölkerung des Birstals unternehmen will – unsere Vorstösse für eine Grossleinwand für die Lokalbevölkerung wurde abgelehnt, obwohl es im Landrat noch ganz anders getönt hatte, als ensprechende Mittel beantragt wurden. Ich meine aber, dass auch ein Anlass wie die Euro 08 rechtsstaatlich ablaufen muss, dass Gesetze einzuhalten sind, dass die Bevölkerung unserer politischen Kultur entpsrechend einzubeziehen ist. Zumindest letzteres ist bisher nicht der Fall und ich befürchte, dass es auch weiterhin nicht der Fall sein wird. Deshalb einmal mehr mein Aufruf an die Organisatoren und die zuständigen Mitglieder der Regierung: Informieren Sie endlich die Bevölkerung aller betroffener Gemeinden, beziehen Sie die Leute in den Prozess ein und nehmen Sie die Anliegen ernst. Keine Ausreden mehr wie Zeitmangel, enge Fristen udn Unsicherheiten. Die Pläne leigen schon lange vor und man hätte schon längst aktiv werden können, wenn man nur gewollt hätte.

Hier die Berichte des Regionaljournals (Beitrag) und von Telebasel (Beitrag).

Berichte in der BZ: BZ_070919_Euro, BZ_070920_Euro

Verfahrensbeschleunigung bei Baurekursen

Interpellation 2005-068 und Postulat 2005-061 vom 24.2.2005
Immer wieder wird in den Medien über Bauvorhaben berichtet, die durch Beschwerden von Verbänden verzögert oder gar gestoppt wurden. Dadurch entsteht der Eindruck, die beschwerdeberechtigten Verbände handelten wirtschaftsschädigend und wären die Hauptverantwortlichen dafür, dass in unserem Land Baubewilligungsverfahren oft so lange dauern.

Aus eigener Erfahrung habe ich allerdings den Eindruck, dass in dieser Beziehung die Proportionen nicht gewahrt werden. In den allermeisten mir bekannten Fällen waren es nicht beschwerdeberechtigte Verbände, welche Einsprachen oder Beschwerden erhoben haben, sondern Privatpersonen (Nachbarn!) oder Firmen. Um in dieser Streitfrage Fakten statt Meinungen zu verbreiten, bitte ich den Regierungsrat mit einer Interpellation um präzise Zahlen zu den Einsprechern und Beschwerdeführern und den von ihnen verursachten Verzögerungen. Mit einem Postulat bitte ich den Regierungsrat einen Bericht vorzulegen der zeigt, welche gesetzlichen Massnahmen und Änderungen geeignet sind, um Beschwerdeverfahren im Rahmen des Planungs- und Baurechts zu beschleunigen und, wo sinnvoll, zu straffen. Dabei sollen sowohl Verfahren in erster Instanz wie auch solche vor den Rechtsmittelinstanzen berücksichtigt werden. Zu prüfen sind insbesondere die Festlegung einer maximalen Verfahrensdauer sowie die allfällige Straffung des Instanzenweges. Die BaZ hat das Thema in einem Artikel genauer beleuchtet.

Vereinheitlichung von Bauvorschriften und Bauverfahren

Interpellation 2005-047 vom 3.2.2005
Die Schweiz kennt mindestens 26 unterschiedliche Bauvorschriften und Bauverfahren. Das kompliziert und verteuert das Bauen unnötig. Die Vielfalt an Vorschriften ist wettbewerbshemmend. Unterschiedliche Standards verhindern die Rationalisierung des Bauens. Die Regelungsvielfalt führt zu Mehrkosten im Bau von bis zu 6 Milliarden Franken im Jahr.

Auf Bundesebene existiert seit geraumer Zeit eine interkantonale Vereinbarung, mit welcher eine Vereinheitlichung der kantonalen und kommunalen Bauvorschriften angestrebt wird. Mit der Interpellation bitte ich den Regierungsrat um Auskunft darüber, ob er die Vereinbarung als zweckmässig erachtet und ob der Kanton BL dieser Vereinbarung beizutreten gedenkt.

Artikel dazu: BaZ_050510_Verbandsbeschwerde

Waldabstand

Die SP befürwortet die Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes betreffend Waldabstand, auch wenn die Nachteile und Gefahren nicht vergessen werden dürfen.

Kostendeckende Gebühren für Baubewilligungen

Motion 2000-241 vom 30.11.2000
Gebühren für Baubewilligungen, wie sie der Regierungsrat festgelegt hat, sind bei weitem nicht kostendeckend. Jede Baubewilligung muss von den SteuerzahlerInnen mitfinanziert werden. Dies ist ungerecht und widerspricht dem Verursacherprinzip. Die Motion verlangt vom Regierungsrat, die Gebühren für Baubewilligungen so anzupassen, dass sie kostendeckend sind.

Verbandsbeschwerderecht einschränken: Was soll das?

Statt Umweltprobleme bekämpft unsere Regierung die Verbände! Einmal mehr versuchen Regierung und rechte Parteien, das Verbandsbeschwerderecht einzuschränken (Landratsvorlage). Statt sich endlich um die wahren Probleme zu kümmern, bringt die Regierung mal wieder eine Vorlage zur Einschränkung des Verbandbeschwerderechts. Dabei wissen wir spätestens seit der Beantwortung meiner Interpellation 2005-068, dass in 99% aller Fälle nicht die Verbände schuld an Bauverzögerungen sind, sondern Privatpersonen, Firmen, Nachbarn. Im Bereich Planung bedeutet dies ganz konkret: 2004 wurden 83 Einsprachen eingereicht, davon 65 von Privatpersonen, 17 von juristischen Personen und eine einzige von einem Umweltverband. Eine vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Auftrag gegebene Studie kommt ebenfalls zu einem positiven Schluss: «Tatsache bleibt, dass bei den untersuchten rund 450 Bauvorhaben keine wichtigen Schwierigkeiten beim Planen und Bauen angeführt werden» (Die Volkswirtschaft, 5-2007).

Wenn aber die Umweltverbände Einsprachen oder Beschwerden machen, dann sind sie überdurchschnittlich erfolgreich – was nichts anderes heisst, als dass geltendes Umweltrecht von Regierung, Verwaltung oder Parlament tatsächlich missachtet worden ist. Deshalb liebe Regierung: Bitte kümmert Euch um die wahren Probleme – den überbordenden Verkehr, die richtungslose Richtplanung, die nicht geförderten Alternativenergien oder die mangelhafte Energieeffizienz – statt um die Lieblingsfeindbilder einiger Populisten.

Mehr zu diesem Thema unter diesem Link.

Artikel zu diesem Thema: BaZ_070508_VBR