Sekundarschulhäuser

Reinach setzt HarmoS um

_11K1985
Der Beitritt zum HarmoS-Konkordat und die damit verbundene Verlängerung der Primarschulzeit von fünf auf sechs Schuljahre haben für die Gemeinde weitreichende Konsequenzen. Will man am bestehenden Prinzip festhalten, dass die Primarschulzeit grundsätzlich in den Quartierschulhäusern absolviert werden kann, müssen mindestens drei Primarschulgebäude in Reinach erweitert werden. Der Gemeinderat hat jetzt dem Einwohnerrat eine Vorlage unterbreitet, die zeigen soll, wie dieses komplexe Vorhaben umgesetzt werden könnte. Mit Kosten von rund 40 MCHF ist es das wohl grösste Projekt das Reinach je angepackt hat. Lesen Sie mehr...

Reinach verlangt Zinsvergütung vom Kanton

Per 1. August hat der Kanton, wie vorgesehen, die von den Gemeinden vorfinanzierten Sekundarschulbauten übernommen. Bezahlt hat er die Schulhäuser aber bisher nicht. In einem Brief an den Regierungsrat Basel-Landschaft beklagt die Gemeinde Reinach den Stil des Kantons gegenüber den Gemeinden und verlangt eine Zinsvergütung für die verspäteten Abgeltungszahlungen. Lesen Sie mehr...

Sekundarschulhäuser: Folgt bald das letzte Kapitel?

Die Übergabe der Sekundarschulhäuser ist fast eine never ending story. Vielleicht ist jetzt aber doch langsam ein Ende absehbar Lesen Sie mehr...

Sekundarschulhäuser: Kanton will günstig zu Land kommen

Die Übernahme der von den Gemeinden gebauten und bezahlten Sekundarschulhäuser ist auf der Zielgerade – und schon wieder stolpert der Kanton. Um keine unnötigen Geldströme zwischen Gemeinden und Kanton auszulösen, waren die Gemeinden damit einverstanden, dass der Kanton die Schulareale, also das Land, zu einem sehr günstigen, fast symbolischen Preis kaufen kann. Bedingung seitens Gemeinden war aber, dass diese das Land später zum gleichen Preis zurückkaufen können, falls es der Kanton nicht mehr benötigen sollte. Jetzt hat der Regierungsrat eine Klausel in die Landratsvorlage hineingeschmuggelt, welche dieses Rückkaufsrecht auf 30 Jahre beschränkt. Nachher müssen die Gemeinden das Land zu Marktpreisen zurückkaufen und der Kanton steckt einen Riesengewinn ein. Das ist unfair!

Dass es sich dabei nicht um ein theoretisches Problem handelt, sehen wir in Reinach. Der Kanton kauft das Land, auf denen die Schulanlagen stehen, der Gemeinde für rund 22-232 CHF/m2 ab. Der schrumpfenden Kinderzahlen wegen, wird eines der Sekundarschulhäuser wahrscheinlich in wenigen Jahren nicht mehr benötigt. Weil das Schulhaus mitten im Wohngebiet liegt, würde sich das Areal bestens für eine Wohnüberbauung eignen und hätte dann schon heute einen Wert von vielleicht 800 oder 1000 CHF/m2. Zu diesem Preis muss die Gemeinde das Land vom Kanton zurückkaufen, wenn die Rückkauffrist abgelaufen ist. Ein satter Gewinn für den Kanton. Zurecht wehren sich die Gemeinden gegen diese Absicht des Kantons.

Medienecho: BaZ_101119_Sekschulhaeuser.

Mehr dazu unter dem Stichwort «Sekundarschulhäuser».

Übergang Sekundarschulhäuser an Kanton verzögert sich erneut

Eigentlich hätte der Kanton die Sekundarschulhäuser schon längst von den Gemeinden übernehmen (und bezahlen) müssen (Vorgeschichte). Seit 2003 sieht das Bildungsgesetz vor, dass jeder Schulträger seine Schulhäuser selber besitzt und unterhält. Für die Sekundarschulhäuser bedeutet dies, dass der Kanton die Schulhäuser, welche die Gemeinden seinerzeit im Auftrag des Kantons gebaut und bezahlt haben, übernehmen und die Restschuld bezahlen muss. Gemäss Übergangslösung hätte der Übergang am 1.1.2009 stattfinden sollen. Daraus wird nichts – der Kanton ist im Verzug.

Das hat für die Gemeinden Konsequenzen, so auch für Reinach. Lochacker- und Bachmattschulhaus müssen dringend saniert werden. Allein die Sanierung des Bachmattschulhauses kostet rund 20 MCHF, etwa zwei Drittel davon gehen zulasten des Kantons. Mögliche Konsequenzen der Verzögerung: Wenn die Gemeinde die Sanierung im Interesse der SchülerInnen zügig vorantreiben will, dann muss sie wohl die gesamten Kosten von 20 MCHF vorschiessen, weil sie bis zur definitiven Übernahme der Schulhäuser durch den Kanton Eigentümerin bleibt. Das darf doch wohl nicht wahr sein!

Der Zeitungsbericht dazu: BaZ_080606_Sekschulhaeuser, BZ_080606_Sekschulhaeuser.

Übernahme Sekundarschulhäuser durch den Kanton

Es wird endlich Zeit, dass für die Sekundarschulhäuser – sie sollen gemäss Bildungsgesetz von den Gemeinden an die Kantone übergehen – die definitive Lösung vorbereitet und umgesetzt wird. Ich habe mich eine kurze Übergangslösung in dieser leidigen Geschichte eingesetzt – leider mit mässigem Erfolg.

Rückerstattung von Unterhalt und Miete für bisherige Realschulbauten

Dringliche Motion 2004-285 vom 11.11.2004
Mit dieser dringlichen Motion wird verhindert, dass der Kanton den Gemeinden rückwirkend die Kosten für Miete und Unterhalt in Rechnung stellt. Bei diesem Vorgehen des Kantons wären die Rechnungen 2004 und die Budgets 2005 der Gemeinden völlig über den Haufen geworfen worden. Die Gemeinden erwarten vom Kanton, dass er ein berechenbarer Partner bleibt und dass die Planungs- resp. Budgetierungssicherheit wieder hergestellt wird.