Steuern
Finanzausgleichsgesetz muss dringend revidiert werden
Gestern hat der Regierungsrat seine Revision des Finanzausgleichsgesetzes bekannt gegeben und gleichzeitig die Zahlen für den Finanzausgleich 2011 veröffentlicht. Lesen Sie mehr...
Standortqualität: Was bei den Leuten wirklich zählt!
26.01.2011 Abgelegt in:Reinach
Eine repräsentative Umfrage hat Interessantes, wenn auch nicht völlig Überraschendes gezeigt: Tiefe Steuern sind bei der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung kein entscheidendes Kriterium der Wohnortwahl. Lesen Sie mehr...
Gemeindeinitiative will Finanzausgleich in vernünftige Bahnen lenken
Der basellandschaftliche Finanzausgleich ist aus dem Ruder gelaufen. Die 19 Gebergemeinden sollen jetzt plötzlich 67 statt 47 MCHF bezahlen. Das kann nicht sein. Jetzt wehren sich die Gebergemeinden und starten eine Gemeindeinitiative. Lesen Sie mehr...
Werden Gemeindefusionen zu einem Thema?
12.01.2011 Abgelegt in:BL
Die Rücktritte des Gemeindeverwalters und zweier Gemeinderäte in Zunzgen hat die BZ zur Frage veranlasst, ob Gemeindefusionen im Kanton BL zu einem Thema werden könnte. Lesen Sie meine Meinung dazu. Lesen Sie mehr...
Finanzausgleich: Ja zur Solidarität - Nein zum Schröpfen der Gebergemeinden
Eigentlich ist der Finanzausgleich zwischen reicheren und ärmeren Gemeinden richtig und nötig: Wer viel hat und mit einfacheren Rahmenbedingungen Wirtschaften kann, soll jenen geben, die es schwerer haben. Aber jedes System kann auch überstrapaziert werden. So geschehen in BL. Bereits im Gesetzgebungsprozess im Landrat habe ich darauf hingewiesen, dass das Baselbieter System von einem falschen Ansatz ausgeht. Leider hat das niemand geglaubt, bis diesen Sommer die Zahlen der Ausgleichszahlungen bekannt wurden. Jetzt sind den Gebergemeinden die Augen aufgegangen. Anders als ursprünglich vorgesehen, müssen sie plötzlich 67 statt 47 MCHF aufbringen. Das hat in vielen Gebergemeinden die Budgets völlig durcheinander gebracht. Das Gute an diesen extremen Zahlen: Die Gebergemeinden sind aufgewacht und versuchen jetzt mittels Gemeindeinitiative, die schlimmsten Auswüchse zu korrigieren. Mehr dazu im neuen Jahr.
Medienecho: BaZ_101221_FA.
Medienecho: BaZ_101221_FA.
Unsinniger Steuerrabatt
02.11.2010 Abgelegt in:BL
Der Regierungsrat möchte einem Vorstoss von Petra Schmidt Folge leisten und den sogenannten «unterjährigen» Steuerrabatt einführen. Dies würde einer Gemeinde erlauben, beispielsweise im Juni einen Steuerrabatt für das laufende Jahr zu beschliessen.
Ich bin überzeugt, dass dies ein unnötiges und nicht praktikables Instrument ist, das nur die Hektik und Unberechenbarkeit der Politik weiter erhöht. Gemeindeversammlung oder Einwohnerrat haben jedes Jahr im Rahmen der Budgetbeschlüsse die Möglichkeit, den Steuersatz anzupassen. Ich kann nicht nachvollziehen, wie sich die finanzielle Situation einer Gemeinde innerhalb kurzer derart massiv verbessern kann, dass schon wenige Monate nach Festsetzen des Steuersatzes, dieser sofort mittels Steuerrabatt korrigiert werden muss. Der Mehraufwand für die Steuerverwaltung wäre unverhältnismässig, müsste sie doch sämtliche Rechnungen des laufenden Jahres korrigieren. Weitere Argumente im Zeitungsartikel
Medienecho: BaZ_101102_Steuerrabatt.
Ich bin überzeugt, dass dies ein unnötiges und nicht praktikables Instrument ist, das nur die Hektik und Unberechenbarkeit der Politik weiter erhöht. Gemeindeversammlung oder Einwohnerrat haben jedes Jahr im Rahmen der Budgetbeschlüsse die Möglichkeit, den Steuersatz anzupassen. Ich kann nicht nachvollziehen, wie sich die finanzielle Situation einer Gemeinde innerhalb kurzer derart massiv verbessern kann, dass schon wenige Monate nach Festsetzen des Steuersatzes, dieser sofort mittels Steuerrabatt korrigiert werden muss. Der Mehraufwand für die Steuerverwaltung wäre unverhältnismässig, müsste sie doch sämtliche Rechnungen des laufenden Jahres korrigieren. Weitere Argumente im Zeitungsartikel
Medienecho: BaZ_101102_Steuerrabatt.
Finanzausgleichsgesetz: Verpasste Chance
Heute hat der Landrat dem neuen Finanzausgleichsgesetz (FAG, Vorlage) zugestimmt. Schade! Damit haben wir eine gute Gelegenheit verpasst, Anreize für effizientere und kostengünstigere Staatsstrukturen zu schaffen (Vorgeschichte).
Die gesamte Übungsanlage für diese Gesetzesüberarbeitung war falsch. Vorgabe war, dass gleich viel Geld zwischen den Geber- und Nehmergemeinden fliessen soll. Damit entfallen alle Anreize, bei den finanzschwächeren Gemeinden vermehrt Formen der Zusammenarbeit oder gar der Zusammenlegung anzustreben. Dass heute viele Gemeinden als Verwaltungseinheiten zu klein sind, ist unbestritten. Aber bekanntlich ist unsere Regierung, anders als beispielsweise jene von Aargau, Luzern, Tessin etc., der Meinung, es sei nicht ihre Aufgabe, in dieser Richtung Anreize zu bieten oder auch nur ein positives Klima zu schaffen.
Mängel bestehen auch bei der Berechnung der Sonderlastenabgeltung. Es ist in Ordnung und nachvollziehbar, dass Gemeinden, die beispielsweise besonders grosse Soziallasten zu tragen haben, finanziell unterstützt werden. Aber verschiedene Indikatoren sind fragwürdig. So erhält eine Gemeinde Geld, wenn sie einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Ausländern aus aussereuropäischen Ländern aufweist, also z.B. auch aus USA oder Japan; das macht wohl kaum Sinn. Andererseits werden Kosten für Präventionsmassnahmen im Sozialbereich nicht berücksichtigt. Reinach beispielsweise wendet überdurchschnittlich viel Geld im «freiwilligen», präventiven Sozialbereich auf. Dadurch liegen die Kosten im anrechenbaren Bereich, und damit auch die Gesamtkosten, tiefer als in anderen Gemeinden. Honoriert wird dies nicht – im Gegenteil.
Schliesslich werden mit der Reform auch Versprechen, die früher gegeben wurden, nicht eingelöst! Die Reform wurde u.a. initiiert, um die stark belasteten Gemeinden der Kategorie 2 zu entlasten (Gebergemeinden mit starker Verschuldung). Jetzt wird aber die Hälfte dieser Gemeinden nicht ent- sondern zusätzlich belastet. So muss Oberwil 900 TCHF, Reinach 550 TCHF oder Muttenz 400 TCHF mehr bezahlen als bisher.
Mit der Annahme des Gesetzes sind die Rahmenbedingungen wieder für Jahre zementiert. Einziger Lichtblick: Eine Begleitkommission soll die Umsetzung begleiten und gegebenenfalls Korrekturen vorschlagen. Wir bleiben dran.
Die gesamte Übungsanlage für diese Gesetzesüberarbeitung war falsch. Vorgabe war, dass gleich viel Geld zwischen den Geber- und Nehmergemeinden fliessen soll. Damit entfallen alle Anreize, bei den finanzschwächeren Gemeinden vermehrt Formen der Zusammenarbeit oder gar der Zusammenlegung anzustreben. Dass heute viele Gemeinden als Verwaltungseinheiten zu klein sind, ist unbestritten. Aber bekanntlich ist unsere Regierung, anders als beispielsweise jene von Aargau, Luzern, Tessin etc., der Meinung, es sei nicht ihre Aufgabe, in dieser Richtung Anreize zu bieten oder auch nur ein positives Klima zu schaffen.
Mängel bestehen auch bei der Berechnung der Sonderlastenabgeltung. Es ist in Ordnung und nachvollziehbar, dass Gemeinden, die beispielsweise besonders grosse Soziallasten zu tragen haben, finanziell unterstützt werden. Aber verschiedene Indikatoren sind fragwürdig. So erhält eine Gemeinde Geld, wenn sie einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Ausländern aus aussereuropäischen Ländern aufweist, also z.B. auch aus USA oder Japan; das macht wohl kaum Sinn. Andererseits werden Kosten für Präventionsmassnahmen im Sozialbereich nicht berücksichtigt. Reinach beispielsweise wendet überdurchschnittlich viel Geld im «freiwilligen», präventiven Sozialbereich auf. Dadurch liegen die Kosten im anrechenbaren Bereich, und damit auch die Gesamtkosten, tiefer als in anderen Gemeinden. Honoriert wird dies nicht – im Gegenteil.
Schliesslich werden mit der Reform auch Versprechen, die früher gegeben wurden, nicht eingelöst! Die Reform wurde u.a. initiiert, um die stark belasteten Gemeinden der Kategorie 2 zu entlasten (Gebergemeinden mit starker Verschuldung). Jetzt wird aber die Hälfte dieser Gemeinden nicht ent- sondern zusätzlich belastet. So muss Oberwil 900 TCHF, Reinach 550 TCHF oder Muttenz 400 TCHF mehr bezahlen als bisher.
Mit der Annahme des Gesetzes sind die Rahmenbedingungen wieder für Jahre zementiert. Einziger Lichtblick: Eine Begleitkommission soll die Umsetzung begleiten und gegebenenfalls Korrekturen vorschlagen. Wir bleiben dran.
Salopper Umgang mit unseren Gesetzen
03.06.2009 Abgelegt in:BL
Nicht wirklich überraschend, aber dennoch erschütternd: Die Baselbieter Regierung geht sehr locker mit unseren Gesetzen um. Das haben wir bei der Verletzung der Ausstandspflicht von RR Krähenbühl in der Angelegenheit Kaphaltestelle gesehen, das zeigt sich beim Erteilen von Baubewilligungen für Läden in der Industrie- und Gewerbezone und das ist beim unrechtmässigen Festklammern am Bausparmodell nicht anders! In allen drei Fällen hat der Regierungsrat klar gegen das Gesetz verstossen (BaZ_090603_RegierungBL).
Ob man das als pragmatischen Übereifer oder als eine Baselbieter Form von Bananenrepublik (BaZ_090602_Bananenrepublik) bezeichnet, ist letztendlich Ansichtssache. Was mich stört bringt wohl dieser Kommentar auf BaZ Online auf den Punkt: «Dann freue ich mich schon, beim nächsten Harassenlauf in ein paar Vorgärten zu pinkeln und meine Bierflaschen einfach in die Birs zu schmeissen. Warum soll ich mich an Regeln halten, wenn es nicht mal die Regierung tut. Ich bin ja nur pragmatisch, unabhängig und alles andere als kleinlich!» Eine Regierung, welche die Gesetze derart locker auslegt und ihrer eigenen Ideologie unterordnet hat es schwer, in der Öffentlichkeit glaubhaft Recht und Ordnung zu vertreten.
Ob man das als pragmatischen Übereifer oder als eine Baselbieter Form von Bananenrepublik (BaZ_090602_Bananenrepublik) bezeichnet, ist letztendlich Ansichtssache. Was mich stört bringt wohl dieser Kommentar auf BaZ Online auf den Punkt: «Dann freue ich mich schon, beim nächsten Harassenlauf in ein paar Vorgärten zu pinkeln und meine Bierflaschen einfach in die Birs zu schmeissen. Warum soll ich mich an Regeln halten, wenn es nicht mal die Regierung tut. Ich bin ja nur pragmatisch, unabhängig und alles andere als kleinlich!» Eine Regierung, welche die Gesetze derart locker auslegt und ihrer eigenen Ideologie unterordnet hat es schwer, in der Öffentlichkeit glaubhaft Recht und Ordnung zu vertreten.
Schon wieder eine unnötige Steuersenkung
Der Kanton will die Firmen erneut entlasten: Nach der Unternehmenssteuerreform I folgt Nummer II. Diese ist unnötig und schädlich.
Um es vorwegzunehmen: Auch ich bezahle nicht gerne Steuern, auch habe lieber weniger als mehr Steuern, sei es als Privatperson, sei es als Unternehmer. Tatsache ist aber, dass das Wohlergehen der Wirtschaft von guten Rahmenbedingungen abhängt. Dazu gehören nicht nur tiefe Steuerlasten, sondern auch gute Schulen, effiziente Verwaltung, gute Infrastruktur, Sicherheit etc. Und dies kostet Geld. Werden Steuern unnötig gesenkt, dann schwächt sich die öffentliche Hand unnötigerweise, reduziert ihre Handlungsfähigkeit.
Die Steuerbelastung in unserem Kanton ist durchaus erträglich, für Private wie für Firmen. Wenn ich Firmenvertreter nach ihren dringendsten Wünschen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen frage, dann wird alles mögliche gewünscht, von Infrastrukturverbesserungen bis hin zu höheren Nutzungsziffern. Steuersenkungen werden kaum je als prioritär angesehen. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftssituation wird einhellig verlangt, die öffentliche Hand solle ihre Investitionen erhöhen, zumindest aber nicht herunterfahren werden. Ob Konjunkturprogramme sinnvoll sind, darüber lässt sich streiten. Ich bin sehr skeptisch. Tatsache ist aber: Wenn wir die Ausgaben nicht reduzieren wollen, dann dürfen auch die Einnahmen nicht abnehmen. Deshalb hat mich Stabilität bei den Finanzen klar Priorität vor unnötigen Steuersenkungen.
Der Bericht in den Medien: BaZ_090218_Unternehmenssteuern.
Um es vorwegzunehmen: Auch ich bezahle nicht gerne Steuern, auch habe lieber weniger als mehr Steuern, sei es als Privatperson, sei es als Unternehmer. Tatsache ist aber, dass das Wohlergehen der Wirtschaft von guten Rahmenbedingungen abhängt. Dazu gehören nicht nur tiefe Steuerlasten, sondern auch gute Schulen, effiziente Verwaltung, gute Infrastruktur, Sicherheit etc. Und dies kostet Geld. Werden Steuern unnötig gesenkt, dann schwächt sich die öffentliche Hand unnötigerweise, reduziert ihre Handlungsfähigkeit.
Die Steuerbelastung in unserem Kanton ist durchaus erträglich, für Private wie für Firmen. Wenn ich Firmenvertreter nach ihren dringendsten Wünschen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen frage, dann wird alles mögliche gewünscht, von Infrastrukturverbesserungen bis hin zu höheren Nutzungsziffern. Steuersenkungen werden kaum je als prioritär angesehen. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftssituation wird einhellig verlangt, die öffentliche Hand solle ihre Investitionen erhöhen, zumindest aber nicht herunterfahren werden. Ob Konjunkturprogramme sinnvoll sind, darüber lässt sich streiten. Ich bin sehr skeptisch. Tatsache ist aber: Wenn wir die Ausgaben nicht reduzieren wollen, dann dürfen auch die Einnahmen nicht abnehmen. Deshalb hat mich Stabilität bei den Finanzen klar Priorität vor unnötigen Steuersenkungen.
Der Bericht in den Medien: BaZ_090218_Unternehmenssteuern.
Die GAP-Millionen gibt's wohl nicht!?
Im Oktober habe ich mich in einer Interpellation nach dem Verbleib der GAP-Millionen für die Gemeinden erkundigt (mehr dazu). Obwohl es noch keine offizielle Antwort der Regierung gibt, scheinen sich meine Befürchtungen zu bestätigen. Die Gemeinden wurden wieder einmal über den Tisch gezogen: Die Mehrbelastungen aus GAP sind real und eingetroffen, die versprochene Kompensation nicht.
Der Bericht der BaZ: BaZ_071217_GAP.
Der Bericht der BaZ: BaZ_071217_GAP.
Vergleichsweise tiefe Steuern in der Schweiz
In der Schweiz ist die Fiskalquote letztes Jahr leicht angestiegen. Die Steuerbelastung hat im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (BIP) um 0,2% zugenommen und liegt bei 29,4%. Dennoch liegen Steuern und Sozialabgaben weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt der OECD-Staaten. Nur Mexiko, Korea, Japan und die USA haben tiefere Quoten.
Innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) lag das Mittel 2005 gemäss deren Statistik bei 36,2% und hat sich im vergangenen Jahr kaum verändert. In Schweden liegt die Fiskalquote über 50%. Deutlich höher sind die Abgaben auch in den Nachbarländern der Schweiz: In Deutschland fliessen 35,7% des BIP an den Staat, in Italien sind es 42,7%, in Österreich 41,9% und in Frankreich gar 44,5%. Sozialabgaben fehlen teilweise Allerdings werden in der Schweiz die berufliche Vorsorge, Krankenkassen- und Unfallversicherungs-Prämien nicht mitgerechnet, weil sie an privatrechtlich organisierte Träger geleistet werden. Mit diesen Beiträgen, die rund 7% des BIP ausmachen, läge die Steuer- und Sozialabgabenquote in der Schweiz nur noch knapp unter dem OECD-Durchschnitt.
Zusätzliche Einnahmen flossen 2006 aus Einkommens- und Unternehmenssteuern. Diese machen nun 13,7% des BIP aus, gegenüber 13,2% im Jahr zuvor. Diese Einnahmen liegen damit leicht über dem OECD-Schnitt von 13% im Jahr 2005. Mit 2,4% über dem Mittel liegen die Einnahmen aus Grund-, Vermögens-, Schenkungs- und Erbschaftssteuern. 7% betrugen die Einnahmen aus Verbrauchssteuern, deutlich weniger als der OECD-Schnitt von 11,4%. Eine tiefere Quote haben innerhalb der OECD nur die USA und Japan.
(Quelle: Swissinfo vom 17.10.2007. Die Fiskalquote setzt die Summe der Steuern und Abgaben, die von öffentlichen Verwaltungen erhoben werden, ins Verhältnis zum BIP. Für die Berechnung der Fiskalquote der Schweiz werden die Summe der Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie die obligatorischen Sozialversicherungs-Beiträge berücksichtigt.)
Nicht falsch ist noch lange nicht richtig!
Im untenstehenden BaZ-Artikel wird die These vertreten, die öffentliche Hand sei eine Abzockerin. Die Gebühren würden ständig steigen ohne dass die Steuern entsprechend sinken. Das ist teilweise falsch und teilweise nur die halbe Wahrheit.
Im Kanton BL sinken die Steuern! Dies belegen die Zahlen des Statistischen Amtes (Steuern_Gebuehren_2007) . Der Steuerfuss für natürliche Personen ist zwischen 2003 und 2007 um fast 1% gesunken (Einkommen und Vermögen). Weitere Steuersenkungen sind (leider) angesagt.
Die Gebühren sind in den letzten Jahren tatsächlich angestiegen. Dies weil einerseits die Steuereinnahmen gesenkt werden, andererseits aber gleichzeitig die Aufgaben zunehmen oder von Bund und Kanton auf die Gemeinden abgewälzt werden (Beispiel GAP). Im Gegensatz zu einer Privatfirma kann eine Gemeinde die Kosten nicht einfach beliebig senken. Die Sozialkosten beispielsweise sind weitgehend durch kantonale Gesetze bestimmt. Gebühren sind keine Steuern. Sie dürfen die Kosten für die Handlung, für die sie verlangt werden, nicht übersteigen. Die Hundegebühr darf z. B.nur so hoch sein, dass die Kosten, welche die Hunde verursachen, gedeckt werden. Von Abzockerei kann also keine Rede sein.
Der erwähnte Zeitungsartikel: BaZ_071029_Gebuehren
Innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) lag das Mittel 2005 gemäss deren Statistik bei 36,2% und hat sich im vergangenen Jahr kaum verändert. In Schweden liegt die Fiskalquote über 50%. Deutlich höher sind die Abgaben auch in den Nachbarländern der Schweiz: In Deutschland fliessen 35,7% des BIP an den Staat, in Italien sind es 42,7%, in Österreich 41,9% und in Frankreich gar 44,5%. Sozialabgaben fehlen teilweise Allerdings werden in der Schweiz die berufliche Vorsorge, Krankenkassen- und Unfallversicherungs-Prämien nicht mitgerechnet, weil sie an privatrechtlich organisierte Träger geleistet werden. Mit diesen Beiträgen, die rund 7% des BIP ausmachen, läge die Steuer- und Sozialabgabenquote in der Schweiz nur noch knapp unter dem OECD-Durchschnitt.
Zusätzliche Einnahmen flossen 2006 aus Einkommens- und Unternehmenssteuern. Diese machen nun 13,7% des BIP aus, gegenüber 13,2% im Jahr zuvor. Diese Einnahmen liegen damit leicht über dem OECD-Schnitt von 13% im Jahr 2005. Mit 2,4% über dem Mittel liegen die Einnahmen aus Grund-, Vermögens-, Schenkungs- und Erbschaftssteuern. 7% betrugen die Einnahmen aus Verbrauchssteuern, deutlich weniger als der OECD-Schnitt von 11,4%. Eine tiefere Quote haben innerhalb der OECD nur die USA und Japan.
(Quelle: Swissinfo vom 17.10.2007. Die Fiskalquote setzt die Summe der Steuern und Abgaben, die von öffentlichen Verwaltungen erhoben werden, ins Verhältnis zum BIP. Für die Berechnung der Fiskalquote der Schweiz werden die Summe der Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie die obligatorischen Sozialversicherungs-Beiträge berücksichtigt.)
Nicht falsch ist noch lange nicht richtig!
Im untenstehenden BaZ-Artikel wird die These vertreten, die öffentliche Hand sei eine Abzockerin. Die Gebühren würden ständig steigen ohne dass die Steuern entsprechend sinken. Das ist teilweise falsch und teilweise nur die halbe Wahrheit.
Im Kanton BL sinken die Steuern! Dies belegen die Zahlen des Statistischen Amtes (Steuern_Gebuehren_2007) . Der Steuerfuss für natürliche Personen ist zwischen 2003 und 2007 um fast 1% gesunken (Einkommen und Vermögen). Weitere Steuersenkungen sind (leider) angesagt.
Die Gebühren sind in den letzten Jahren tatsächlich angestiegen. Dies weil einerseits die Steuereinnahmen gesenkt werden, andererseits aber gleichzeitig die Aufgaben zunehmen oder von Bund und Kanton auf die Gemeinden abgewälzt werden (Beispiel GAP). Im Gegensatz zu einer Privatfirma kann eine Gemeinde die Kosten nicht einfach beliebig senken. Die Sozialkosten beispielsweise sind weitgehend durch kantonale Gesetze bestimmt. Gebühren sind keine Steuern. Sie dürfen die Kosten für die Handlung, für die sie verlangt werden, nicht übersteigen. Die Hundegebühr darf z. B.nur so hoch sein, dass die Kosten, welche die Hunde verursachen, gedeckt werden. Von Abzockerei kann also keine Rede sein.
Der erwähnte Zeitungsartikel: BaZ_071029_Gebuehren
Wo bleiben die GAP-Millionen?
18.10.2007 Abgelegt in:BL
Interpellation 2007-255
Mit der Vorlage 2005/76 hat der Regierungsrat dem Landrat die GAP-Vorlage unterbreitet, deren Ziel es war hunderte von Millionen Franken im Kanton einzusparen. Unter anderem wurden in dieser Vorlage verschiedene Massnahmen vorgeschlagen (und vom Landrat später beschlossen), welche zu Mehrbelastungen der Gemeinden in Millionenhöhe führten.
Um diese Mehrausgaben der Gemeinden zu kompensieren, schlug der Regierungsrat eine Änderung des Steuergesetzes vor. Demnach hätten die Arbeitgeber – zumindest in den Kantonen BL und BS – gezwungen werden sollen, Lohnausweise zukünftig direkt der kantonalen Steuerverwaltung einzusenden. Mit dieser Massnahme wollte der Kanton erreichen, dass die Erwerbseinkünfte systematisch erfasst und nicht mehr verheimlicht werden können. Gemäss GAP-Vorlage hätten durch diese Massnahme bei den Gemeinden ab 2007 zusätzliche Steuererträge von 6-12 MCHF (bei einem Gemeindesteuerfuss von 60%) generiert werden sollen.
Eine Zwischenbeurteilung per Ende September der Abteilung Steuern der Gemeinde Reinach hat jetzt allerdings ein ganz anderes Bild ergeben. Von den prognostizierten Mehreinnahmen von 400-800 TCHF sind bis heute noch keine realisiert worden. Bis jetzt wurden nur sehr wenige, vom Steuerpflichtigen nicht deklarierte Lohnausweise gefunden. Es wurde auch festgestellt, dass noch lange nicht alle Arbeitgeber der Meldepflicht gegenüber der kantonalen Steuerverwaltung nachgekommen sind.
Ich habe an der Landratssitzung vom 18.10. dem Regierungsrat hierzu einige Fragen gestellt - und warte gespannt auf die Antworten...
Zeitungsartikel dazu: BaZ_071005_GAP
Mit der Vorlage 2005/76 hat der Regierungsrat dem Landrat die GAP-Vorlage unterbreitet, deren Ziel es war hunderte von Millionen Franken im Kanton einzusparen. Unter anderem wurden in dieser Vorlage verschiedene Massnahmen vorgeschlagen (und vom Landrat später beschlossen), welche zu Mehrbelastungen der Gemeinden in Millionenhöhe führten.
Um diese Mehrausgaben der Gemeinden zu kompensieren, schlug der Regierungsrat eine Änderung des Steuergesetzes vor. Demnach hätten die Arbeitgeber – zumindest in den Kantonen BL und BS – gezwungen werden sollen, Lohnausweise zukünftig direkt der kantonalen Steuerverwaltung einzusenden. Mit dieser Massnahme wollte der Kanton erreichen, dass die Erwerbseinkünfte systematisch erfasst und nicht mehr verheimlicht werden können. Gemäss GAP-Vorlage hätten durch diese Massnahme bei den Gemeinden ab 2007 zusätzliche Steuererträge von 6-12 MCHF (bei einem Gemeindesteuerfuss von 60%) generiert werden sollen.
Eine Zwischenbeurteilung per Ende September der Abteilung Steuern der Gemeinde Reinach hat jetzt allerdings ein ganz anderes Bild ergeben. Von den prognostizierten Mehreinnahmen von 400-800 TCHF sind bis heute noch keine realisiert worden. Bis jetzt wurden nur sehr wenige, vom Steuerpflichtigen nicht deklarierte Lohnausweise gefunden. Es wurde auch festgestellt, dass noch lange nicht alle Arbeitgeber der Meldepflicht gegenüber der kantonalen Steuerverwaltung nachgekommen sind.
Ich habe an der Landratssitzung vom 18.10. dem Regierungsrat hierzu einige Fragen gestellt - und warte gespannt auf die Antworten...
Zeitungsartikel dazu: BaZ_071005_GAP